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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Errichtung und Sitz

Zeitreise: 19.06.2020§ 2 ›

(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ein "Bundesamt für Naturschutz" als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.

(2) Das Bundesamt für Naturschutz hat seinen Sitz in Bonn.

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