Bewertungsgesetz - BewG | § 48 Zusammensetzung des Einheitswerts

Bewertungsgesetz - BewG | § 48 Zusammensetzung des Einheitswerts
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Bewertungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Der Wirtschaftswert und der Wohnungswert bilden zusammen den Einheitswert des Betriebs.

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(1) Den Miterben, die nicht Hoferben geworden sind, steht vorbehaltlich anderweitiger Regelung durch Übergabevertrag oder Verfügung von Todes wegen an Stelle eines Anteils am Hof ein Anspruch gegen den Hoferben auf Zahlung einer Abfindung in Geld zu.
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published on 17/11/2000 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 334/99 Verkündet am: 17. November 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B
published on 30/06/2011 00:00

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs. Den Gewinn ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich für
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