Bewertungsgesetz - BewG | § 33 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

(1) Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.

(2) Zu den Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind, gehören insbesondere der Grund und Boden, die Wohn- und Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel und ein normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln; als normaler Bestand gilt ein solcher, der zur gesicherten Fortführung des Betriebes erforderlich ist.

(3) Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören nicht

1.
Zahlungsmittel, Geldforderungen, Geschäftsguthaben und Wertpapiere,
2.
Geldschulden,
3.
über den normalen Bestand hinausgehende Bestände (Überbestände) an umlaufenden Betriebsmitteln,
4.
Tierbestände oder Zweige des Tierbestands und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter (z. B. Gebäude und abgrenzbare Gebäudeteile mit den dazugehörenden Flächen, Betriebsmittel), wenn die Tiere weder nach § 51 oder § 51a zur landwirtschaftlichen Nutzung noch nach § 62 zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören. Die Zugehörigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen wird hierdurch nicht berührt.

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Referenzen - Gesetze | § 32 UrhG

§ 32 UrhG zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 32 UrhG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 55 Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden)


(1) 1Bei Steuerpflichtigen, deren Gewinn für das Wirtschaftsjahr, in das der 30. Juni 1970 fällt, nicht nach § 5 zu ermitteln ist, gilt bei Grund und Boden, der mit Ablauf des 30. Juni 1970 zu ihrem Anlagevermögen gehört hat, als Anschaffungs- oder H
§ 32 UrhG wird zitiert von 6 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Bewertungsgesetz - BewG | § 68 Begriff des Grundvermögens


(1) Zum Grundvermögen gehören 1. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör,2. das Erbbaurecht,3. das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz,soweit es

Bewertungsgesetz - BewG | § 19 Feststellung von Einheitswerten


(1) Einheitswerte werden für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a), für Grundstücke (§§ 68 und 70) und für Betriebsgrundstücke (§ 99) festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung).

Bewertungsgesetz - BewG | § 125 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen


(1) Einheitswerte, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, werden ab dem 1. Januar 1991 nicht mehr angewendet. (2) Anstelle der Einheitswerte für Betriebe der Land- un

Bewertungsgesetz - BewG | § 26 Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern


Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird beim Grundbesitz im Sinne der §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehega
§ 32 UrhG zitiert 3 andere §§ aus dem Urheberrechtsgesetz.

Bewertungsgesetz - BewG | § 51 Tierbestände


(1) (weggefallen) (1a) Für Feststellungszeitpunkte ab dem 1. Januar 1999 gehören Tierbestände in vollem Umfang zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn im Wirtschaftsjahr für die ersten 20 Hektarnicht mehr als 10 Vieheinheiten,für die nächsten 10 H

Bewertungsgesetz - BewG | § 51a Gemeinschaftliche Tierhaltung


(1) Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört auch die Tierzucht und Tierhaltung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 97 Abs. 1 Nr. 2), von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind (§ 97 Ab

Bewertungsgesetz - BewG | § 62 Arten und Bewertung der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung


(1) Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören insbesondere 1. die Binnenfischerei,2. die Teichwirtschaft,3. die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,4. die Imkerei,5. die Wanderschäferei,6. die Saatzucht. (2) Für

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 32 UrhG.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. März 2019 - 6 K 130/18

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor 1. Der KFZ-Steuerbescheid vom 11.07.2017 betreffend das Fahrzeug xx in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.01.2018 wird dahingehend geändert, dass die Kfz-Steuer unter Gewährung einer Befreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG in H

Bundesverfassungsgericht Urteil, 10. Apr. 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor 1. Die §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsg

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Jan. 2018 - II R 59/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. Oktober 2015  2 K 135/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2017 - VI R 97/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2013  4 K 791/04 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Juni 2015 - 1 K 2399/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Der Bescheid für 1999 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 17. Mai 2006 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 11. September 2012 werden aufgehob

Finanzgericht Münster Urteil, 13. Jan. 2015 - 1 K 2332/12 F

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist, ob die Klägerin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zukauf, der Ausbildung und dem Verkauf von Reitpfe

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 24. Juli 2014 - 11 K 4587/12 BG

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Streitig ist, ob Grundbesitz auf den 01.01.2012 als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten ist. 3Es ge

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 10. Apr. 2014 - 11 K 1438/13 BG

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 21.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.04.2013 den Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid auf den 01.01.2009 vom 26.03.2010 für die wirtschaftli

Bundesfinanzhof Urteil, 06. März 2014 - IV R 11/11

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) mit seinem in den neuen Bundesländern belegenen landwirtschaftlichen Be

Bundesfinanzhof Urteil, 06. März 2013 - II R 55/11

bei uns veröffentlicht am 06.03.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Halter einer Zugmaschine. Er betreibt mit selbst erzeugter Biomasse eine Biogasanlage sowie ein Blockheizkraf

Bundesfinanzhof Urteil, 28. März 2012 - II R 37/10

bei uns veröffentlicht am 28.03.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsnachfolger der am 9. Mai 2004 verstorbenen K. Zum Nachlass gehört eine ehemalige landwirtschaftliche Ho

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2011 - IV R 10/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist die gewinnerhöhende Auflösung einer Rücklage. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2011 - IV R 30/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs. Den Gewinn ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich für

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Mai 2011 - IV R 48/08

bei uns veröffentlicht am 05.05.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerinnen und Revisionsbeklagten (Klägerinnen) sind Erbinnen ihrer im Jahr 2002 verstorbenen Mutter (Erblasserin). Die Erblasserin war Eigentümerin

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 02. März 2011 - II R 23/10

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tatbestand 1 Teil A. Gegenstand der Vorlage (Sachverhalt, Entscheidung des Finanzgerichts --FG-- und Vortrag der Beteiligten)

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 12. Mai 2010 - 1 L 90/06

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 08. Februar 2006 - 3 A 1943/02 - wird abgelehnt. Der Kläger hat auch die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwer

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Juli 2006 - 8 K 36/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2006

Tatbestand   1  Streitig ist die bewertungsrechtliche Behandlung von Zuckermais bei der Feststellung des Einheitswerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. 2  Die Kl. betreiben in der Rechtsform

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(1) (weggefallen) (1a) Für Feststellungszeitpunkte ab dem 1. Januar 1999 gehören Tierbestände in vollem Umfang zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn im Wirtschaftsjahr für die ersten 20 Hektarnicht mehr als 10 Vieheinheiten,für die nächsten 10 Hektarnicht...
(1) Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört auch die Tierzucht und Tierhaltung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 97 Abs. 1 Nr. 2), von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind (§ 97 Abs. 1 Nr. 5)...
(1) Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören insbesondere 1. die Binnenfischerei,2. die Teichwirtschaft,3. die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,4. die Imkerei,5. die Wanderschäferei,6. die Saatzucht. (2) Für die Arten der...
(1) Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören insbesondere 1. die Binnenfischerei,2. die Teichwirtschaft,3. die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,4. die Imkerei,5. die Wanderschäferei,6. die Saatzucht. (2) Für die Arten der...