Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 35 Unfallausgleich

(1) Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25 Prozent gemindert, so erhält er, solange dieser Zustand andauert, neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt einen Unfallausgleich. Dieser wird in Höhe der Grundrente nach § 31 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Feststellung gestaffelt eingeschätzt, ist der Unfallausgleich in Höhe desjenigen Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu zahlen, der wenigstens sechs Monate Bestand hat.

(2) Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nach der körperlichen Beeinträchtigung im Allgemeinen Erwerbsleben zu beurteilen. Hat bei Eintritt des Dienstunfalles eine abschätzbare Minderung der Erwerbsfähigkeit bereits bestanden, so ist für die Berechnung des Unfallausgleichs von der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten, die unmittelbar vor dem Eintritt des Dienstunfalles bestand, auszugehen und zu ermitteln, welcher Teil dieser individuellen Erwerbsfähigkeit durch den Dienstunfall gemindert wurde. Beruht die frühere Erwerbsminderung auf einem Dienstunfall, so kann ein einheitlicher Unfallausgleich festgesetzt werden.

(3) Der Unfallausgleich wird neu festgestellt, wenn in den Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Zu diesem Zweck ist der Beamte verpflichtet, sich auf Anordnung der obersten Dienstbehörde durch einen von ihr bestimmten Arzt untersuchen zu lassen; die oberste Dienstbehörde kann diese Befugnis auf andere Stellen übertragen.

(4) Der Unfallausgleich wird auch während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge gewährt.

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Referenzen - Gesetze | § 22 SchwbWO

§ 22 SchwbWO zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

§ 22 SchwbWO wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen


(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 5), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Mindestens ist ein Betrag in Höhe von 20 Prozent der V

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 39 Vollstationäre Pflege


(1) Aufwendungen für vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung im Sinne des § 72 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder in einer vergleichbaren Pflegeeinrichtung sind beihilfefähig, wenn häusliche oder teilstation

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 26a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes


(1) Der nach § 26 Absatz 1 bis 4, § 27 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 36 Absatz 3 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 94b Absatz 3 berechnete Ruhegehaltssatz erhöht sich vorübergehend, wenn der Soldat im Ruhestand 1. bis
§ 22 SchwbWO wird zitiert von 7 anderen §§ im Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten


(1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt. Als Renten gelten 1. Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,1a. Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen


(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 7), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Satz 1 ist nicht auf Empfänger von Waisengeld anzuwend

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte


(1) Hat das Beamtenverhältnis, aus dem der Beamte in den Ruhestand tritt, oder ein unmittelbar vorangehendes anderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bereits am 31. Dezember 1991 bestanden, bleibt der zu diesem Zeitpunkt erreichte Ruhegehaltss

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes


(1) Der nach § 14 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 2 und § 85 Abs. 4 berechnete Ruhegehaltssatz erhöht sich vorübergehend, wenn der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getr
§ 22 SchwbWO zitiert 2 andere §§ aus dem Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 31 Dienstunfall


(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die die

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 30 Allgemeines


(1) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar gesch

Referenzen - Urteile | § 22 SchwbWO

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66 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 22 SchwbWO.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2009 - VI ZR 58/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 58/08 Verkündet am: 17. November 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2016 - M 12 K 16.2825

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Mai 2015 - 3 B 12.2148

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. September 2010, der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 19. Juli 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landesamts für Finanzen vom 29. Januar 2007 und der Bes

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2016 - 3 ZB 13.1322

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. G

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Jan. 2015 - M 21 K 12.6068

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der im Jahr 1961 gebor

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Juli 2017 - Au 2 K 15.1698

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Mai 2019 - 14 B 17.1926

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Juli 2014 - 1 K 10.200

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Ziffern 2 und 3 des Bescheides des Landesamtes für Finanzen vom 18. August 2008 und der Widerspruchsbescheid vom 2. Februar 2010 werden aufgehoben. II. Der Beklagte wird verpflichtet, folgende Körperschäden als Folge

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. März 2014 - 5 K 14.558

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 16. Mai 2018 - 3 B 14.545

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - 14 ZB 17.696

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 25. Jan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2014 - 14 ZB 13.661

bei uns veröffentlicht am 03.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.976 Euro festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Nov. 2014 - B 5 K 12.947

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Personal

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Aug. 2017 - M 21 K 15.4612

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Rücknah

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Feb. 2018 - B 5 K 16.867

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung beamtenrechtlichen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2015 - 3 B 13.920, 3 B 13.921, 3 B 13.922

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 13.920 3 B 13.921 3 B 13.922 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Dezember 2015 (VG München, Entscheidungen vom 19. Oktober 2011, Az.: M 5 K 10.21

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2015 - 3 ZB 12.1391

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 1.080,- Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2015 - 3 BV 12.2675

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2014 - 3 ZB 14.578

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens bezüglich der Anhörungsrüge zu tragen. Gründe I. Mit Schriftsatz vom 13. März 2014 hat der Kläger Anhör

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2016 - 14 B 15.1196

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Soweit der Kläger seine Klage (Anerkennung eines Anrisses an Quadrizeps- und Patellasehne als weitere Dienstunfallfolge) zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgericht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2015 - 3 ZB 13.1258

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 23.786,88 Euro festgesetzt. Gründ

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2014 - 14 ZB 12.1024

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.952‚- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2014 - 14 C 13.1209

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Bevollmächtigten des Klägers wenden sich gegen die Festsetzung des Streitwerts auf 2.976 € im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensbu

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Juni 2015 - B 5 K 13.327

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen eine Verfügung der Beklagten

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. März 2017 - M 12 K 16.2483

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Jan. 2017 - AN 11 K 15.01504

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2015 - Bayerisches Verwaltungsgericht MünchenM 21 K 14.1065

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 21 K 14.1065 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: bestandskräftiger Grundlagenbescheid, der eine fortbest

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. März 2014 - 3 ZB 12.914

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 9.163,45 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2014 - 3 ZB 12.2437

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 14.904 Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2015 - M 21 K 13.3309

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 21 K 13.3309 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 21. Kammer Sachgebiets-Nr. 1314 Hauptpunkte: kein Anspruch auf Unfallruhegehal

Sozialgericht Würzburg Urteil, 16. Dez. 2016 - S 10 VS 4/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Beschädigtenversorgung nac

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Sept. 2018 - M 21 K 18.1747

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2014 - 14 CS 13.1790

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor I. Unter Abänderung von Nr. 1 und 2 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2012 in der Gestalt

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juli 2016 - M 12 K 13.2743, M 12 K 13.5369

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 12 K 15.947

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt … wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er die Anerkennung v

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2018 - M 12 K 17.4882

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Nov. 2018 - 2 B 28/18

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist zulässig, aber nicht begründet.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 18. Aug. 2016 - 1 K 690/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2014 - 5 K 2009/13 - wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Unfallruhegehalt zu gewähren. Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemb

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. März 2016 - 2 LB 17/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18.9.2014 - 12. Kammer, Einzelrichter - wird geändert. Der Bescheid vom 2.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.11.2013 wird aufgehoben, soweit in ihm ein Ruhe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Feb. 2016 - 2 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tatbestand 1 Der im Jahr 1975 geborene Kläger war im Jahr 2002 Polizeianwärter im Dienste des Beklagten. Im April 2002 erlitt er einen Dienstunfall, in dessen Folge er b

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 23. Nov. 2015 - 1 A 857/12

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9. Oktober 2009 und des Widerspruchsbescheides vom 21. September 2010 verpflichtet, die geklagten psychischen Beschwerden (Agoraphobie mit Panikattacke

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 23. Okt. 2015 - 4 K 894/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der 1959 geborene Kläger steht als Stadtverwaltungsrat im Dienste de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2015 - 1 A 234/11

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 26. März 2015 - 12 A 81/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urt

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 28. Jan. 2015 - 4 K 1358/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Unfallausgleich. 2 Der am …1944 geborene Kläger war Realschullehrer. Er stürzte am 06.05.2002 während

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Nov. 2014 - 1 A 27/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz auf 2.976 Euro und für das Zulassungsverfahren auf 3.048 Euro festgesetzt. 1G r

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. März 2014 - 3 A 528/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 07. Feb. 2014 - 13 K 3126/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Landrates als Kreispolizeibehörde T.      -X.            vom 6. Juni 2012 und des Widerspruchsbescheides des Landrates als Kreispolizeibehörde T.      -X.            vom 10. Oktober 201

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Dez. 2013 - 10 K 3228/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden

Referenzen

(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
(1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch 1. Dienstreisen und die dienstliche...
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(1) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde...
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