Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 23 Waisengeld

(1) Die Kinder eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit, eines verstorbenen Ruhestandsbeamten oder eines verstorbenen Beamten auf Probe, der an den Folgen einer Dienstbeschädigung (§ 49 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes) verstorben ist oder dem die Entscheidung nach § 49 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes zugestellt war, erhalten Waisengeld, wenn der Beamte die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllt hat.

(2) Kein Waisengeld erhalten die Kinder eines verstorbenen Ruhestandsbeamten, wenn das Kindschaftsverhältnis durch Annahme als Kind begründet wurde und der Ruhestandsbeamte in diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand war und die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht hatte. Es kann ihnen jedoch ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Waisengeldes bewilligt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen


(1) Beihilfe erhalten: 1. Beamtinnen und Beamte, die Anspruch auf Besoldung haben oder die Elternzeit in Anspruch nehmen,2. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die Anspruch auf Versorgungsbezüge haben,3. frühere Beamtinnen und frühere

Altersgeldgesetz - AltGG | § 9 Hinterbliebenenaltersgeld


(1) Das Hinterbliebenenaltersgeld umfasst 1. Altersgeld für den Sterbemonat (Absatz 2),2. Witwenaltersgeld (Absatz 3),3. Witwenabfindung (Absatz 4),4. Waisenaltersgeld (Absatz 5). (2) Verstirbt der Altersgeldberechtigte, verbleibt das im Sterbemo
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen


(1) Witwen- und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zusammen den Betrag des ihrer Berechnung zugrunde zu legenden Ruhegehalts übersteigen. Ergibt sich an Witwen- und Waisengeld zusammen ein höherer Betrag, so werden die einzelnen Bezüge im gleichen

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung


(1) Ist ein Beamter, der Unfallruhegehalt erhalten hätte, oder ein Ruhestandsbeamter, der Unfallruhegehalt bezog, an den Folgen des Dienstunfalles verstorben, so erhalten seine Hinterbliebenen Unfall-Hinterbliebenenversorgung. Für diese gelten folgen

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren


(1) Auf die Versorgung der Hochschullehrer, Wissenschaftlichen Assistenten und Lektoren im Sinne des Kapitels I, Abschnitt V, 3. Titel des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der vor dem Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes geltenden Fassung, die nic

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 63 Gleichstellungen


Für die Anwendung dieses Abschnitts gelten 1. ein Unterhaltsbeitrag nach § 15 als Ruhegehalt,2. ein Unterhaltsbeitrag nach § 38 als Ruhegehalt, außer für die Anwendung des § 59,3. ein Unterhaltsbeitrag nach § 26 als Witwen- oder Waisengeld,4. ein Unt
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze


(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 49 Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit


(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts


(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte 1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassun

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2007 - IX ZB 269/05

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 269/05 vom 19. April 2007 in dem Entschädigungsrechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann am 19. April 2007 beschlosse

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2014 - 12 K 13.4161

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. Nov. 2016 - 1 K 2212/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2015 in der Fassung dessen Widerspruchsbescheides vom 24. November 2015 verpflichtet, der Klägerin Witwengel

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Sept. 2016 - 4 S 1741/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Februar 2015 - 3 K 2024/13 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Dez. 2015 - 4 S 2323/14

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. Oktober 2014 - 5 K 2436/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 7/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin nimmt seit 2013 die Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse an Stelle der 1995 eingerichteten, später zusammengeschlossenen Unterstützungskass

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 6/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2015 - 6 C 5/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine der drei Aktiengesellschaften, die 1995 durch die Privatisierung des Sondervermögens Deutsche Bundespost entstanden sind (Postnachfolg

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. Juni 2012 - 5 A 230/10

bei uns veröffentlicht am 12.06.2012

Tatbestand 1 Die Kläger begehren von der Beklagten die restliche Zahlung einer einmaligen Entschädigung, nachdem der Ehemann der Klägerin, der als Berufssoldat im Dienste der Beklagten stand, am 15.04.2010 bei einem Einsatz in Afghanistan infolge

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 11. Okt. 2006 - 1 K 2218/05

bei uns veröffentlicht am 11.10.2006

Tenor Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wird ausgesetzt. Die Sache wird dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob § 5 Abs. 3 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung

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(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (Regelaltersgren...