Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 27 Beschlagnahmen und Durchsuchungen

(1) Das Gericht kann auf Antrag durch Beschluss Beschlagnahmen und Durchsuchungen anordnen; § 25 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Anordnung darf nur getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und die Maßnahme zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht außer Verhältnis steht. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über Beschlagnahmen und Durchsuchungen gelten entsprechend, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.

(2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nur durch die nach der Strafprozessordnung dazu berufenen Behörden durchgeführt werden.

(3) Durch Absatz 1 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

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Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 25 Zeugen und Sachverständige


(1) Zeugen sind zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Pflicht, als Zeuge auszusagen oder als Sachverständiger ein Gutachten zu erstatten, über die Ablehnung von Sa

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2017 - 16b DZ 17.795

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor Die Berufung wird zugelassen. Gründe 1. Die Berufung ist zuzulassen, weil die Frage, ob die Sicherung des dienstlichen Email-Accounts einer Durchsuchungsanordnung nach § 27 BDG bedurfte, tatsächlich und r

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Jan. 2019 - M 13B DA 19.160

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor Gemäß § 27 BDG wird ohne vorherige Anhörung (§ 33 Abs. 4 StPO) angeordnet: I. Die Durchsuchung der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners befindlichen Wohnungen in ... Straße ..., ... sowie in ...straße, ...

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2014 - 16a DZ 11.2411

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung, der allein auf den Zulassungsgrund de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2014 - 16b DC 13.621

bei uns veröffentlicht am 23.05.2014

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach wird in Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass die Durchsuchung Geschäftsunterlagen ab dem Zeitraum vom 1. April 2010 betrifft. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2014 - 16b DC 12.2380

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Beschwerde ist, soweit zulässig, unbegründet. 1. Zulässig ist die Beschwerde, soweit der Antragsgegner die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungs

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2018 - AN 13a D 18.00600

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinark

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Juli 2014 - 2 B 54/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. März 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. März 2011 - 2 A 11/08

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Beamter im Dienst der Beklagten. Seit 2003 war er beim Bundesnachrichtendienst (BND) als Referatsleiter tätig. Im September 2004 wurde

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 16. März 2009 - DB 16 S 57/09

bei uns veröffentlicht am 16.03.2009

Tenor Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Dezember 2008 - DB 10 K 2464/08 - werden zurückgewiesen. Der Antragsgegner und die Beteiligte t

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