Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall

(1) Beamtinnen und Beamte können für Zwecke der Verteidigung auch ohne ihre Zustimmung zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet oder zur Dienstleistung bei über- oder zwischenstaatlichen zivilen Dienststellen verpflichtet werden.

(2) Beamtinnen und Beamten können für Zwecke der Verteidigung auch Aufgaben übertragen werden, die nicht ihrem Amt oder ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen, sofern ihnen die Übernahme nach ihrer Vor- und Ausbildung und im Hinblick auf die Ausnahmesituation zumutbar ist. Aufgaben einer Laufbahn mit geringeren Zugangsvoraussetzungen dürfen ihnen nur übertragen werden, wenn dies aus dienstlichen Gründen unabweisbar ist.

(3) Beamtinnen und Beamte haben bei der Erfüllung der ihnen für Zwecke der Verteidigung übertragenen Aufgaben Gefahren und Erschwernisse auf sich zu nehmen, soweit diese ihnen nach den Umständen und den persönlichen Verhältnissen zugemutet werden können.

(4) Beamtinnen und Beamte sind bei einer Verlegung ihrer Behörde oder Dienststelle auch in das Ausland zur Dienstleistung am neuen Dienstort verpflichtet.

ra.de-OnlineKommentar zu § 139 BBG 2009

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 139 BBG 2009

Urteil einreichen

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 139 BBG 2009.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2018 - 12 BV 17.1765 u.a.

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor I. Die Verfahren 12 BV 17.1765, 12 BV 17.1766, 12 BV 17.1767, 12 BV 17.1769 und 12 BV 17.1770 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufungen werden zurückgewiesen. III. Die Klägerin trägt die Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - 12 ZB 16.1206

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 20.000,00 € festges

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2012 - 3 LB 21/11

bei uns veröffentlicht am 13.09.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19. März 2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den als „Elektromagnetische Hypersensibilität“ umsch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2011 - 2 C 55/09

bei uns veröffentlicht am 28.04.2011

Tatbestand 1 Der 1940 geborene Kläger war von 1970 bis 1992 als Radarmechanikermeister bei der Bundeswehr beschäftigt, seit 1972 im Beamtenverhältnis. Von 1970 bis 1985