Haben Eigentümer oder in Ausübung ihrer Nutzungsrechte sonstige Nutzungsberechtigte im berechtigten Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans Vorbereitungen für die Verwirklichung von Nutzungsmöglichkeiten getroffen, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, können sie angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit die Aufwendungen durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplans an Wert verlieren. Dies gilt auch für Abgaben nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, die für die Erschließung des Grundstücks erhoben wurden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 39 BBauG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 39 BBauG

§ 39 BBauG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 39 BBauG wird zitiert von 3 anderen §§ im Baugesetzbuch.

Baugesetzbuch - BBauG | § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan


(1) Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahme

Baugesetzbuch - BBauG | § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche


(1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Er

Baugesetzbuch - BBauG | § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung


(1) Verwaltungsakte nach dem Vierten und Fünften Teil des Ersten Kapitels sowie nach den §§ 18, 28 Absatz 3, 4 und 6, den §§ 39 bis 44, 126 Absatz 2, § 150 Absatz 2, § 179 Absatz 4, den §§ 181, 209 Absatz 2 oder § 210 Absatz 2 können nur durch Antrag

Referenzen - Urteile | § 39 BBauG

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 39 BBauG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2004 - III ZR 25/04

bei uns veröffentlicht am 28.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 25/04 vom 28. Oktober 2004 in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 39 Das Vorliegen einer "Vertrauensgrundlage" für Vorbereitungen des Eigentümers zur Verwirklichung

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2010 - III ZR 221/09

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 221/09 Verkündet am: 8. Juli 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 Ca, Ce; Bau

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2018 - 4 ZB 16.1515

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Berufung der Klägerin wird zugelassen, soweit die Klage auf Kostenerstattung in einer Höhe von 75.883,56 Euro abgewiesen wurde; im Übrigen wird

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. Aug. 2017 - 3 K 6/14

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landgericht Hamburg Urteil, 06. Jan. 2017 - 351 O 1/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2017

Tenor 1. Die Festsetzung des Bodenwerts in dem Bescheid vom 26. Januar 2015 wird von 189 Euro/qm auf 210 Euro/qm abgeändert und die dem Beteiligten zu 1) zu zahlende Entschädigung wird von 17.388,-- Euro auf 19.320,-- Euro abgeändert. Im Übrig

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Juni 2016 - 5 S 1375/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan „A.“ der Antragsgegnerin vom 24.7.2014. 2 Das 31.

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 25. Feb. 2016 - 1 L 181/16

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den Antragstellern unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Kostenschätzung im Hinblick auf das Bürgerbegehren „Erhaltet den H.             X.   “ mitzutei

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Juli 2015 - 5 K 5726/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 11. Feb. 2014 - 2 D 15/13.NE

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Aug. 2013 - 23 K 2025/12

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

Tenor Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 6.3.2012 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d2Die Kläger sind die Bauherren zur Errichtung eines zweigeschossigen Zweifamilienhauses auf dem Grundstück D.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Apr. 2013 - 4 CN 2/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tatbestand 1 Gegenstand des Revisionsverfahrens ist Kapitel 11.3 "Energetische Windnutzung" des Regionalplans Westsachsen 2008 des Antragsgegners vom 23. Mai 2008, in de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2012 - 8 S 2525/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Plansatz 2.4.3.2.2 (Z) Absatz 1 des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart vom 22. Juli 2009 wird für unwirksam erklärt.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.Die Revision wird nich

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 25. Sept. 2012 - 9 B 120/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer unter Sofortvollzug gestellten kommunalaufsichtlichen Anordnungsverfügung des Antragsgegners zu 1. 2 Die Antragstellerin ist Rechtsnachfolgerin der

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Feb. 2011 - 1 C 10277/11

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor Der Normenkontrollantrag des Antragstellers wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. März 2010 - 4 BN 65/09

bei uns veröffentlicht am 29.03.2010

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Juli 2004 - 8 S 351/04

bei uns veröffentlicht am 12.07.2004

Tenor Der Bebauungsplan „Stadtmitte“ der Stadt Schelklingen vom 4. November 2003 wird bis zur Behebung des in den Entscheidungsgründen genannten Mangels für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision