Baugesetzbuch - BBauG | § 21 (weggefallen)

Baugesetzbuch - BBauG | § 21 (weggefallen)
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Baugesetzbuch Inhaltsverzeichnis

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(1) Die Teilung eines Grundstücks nach diesem Gesetz bedarf der Teilungsgenehmigung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs. Dabei ist § 20 des Baugesetzbuchs mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Die Teilungsgenehmigung ist zu erteilen, wenn die be
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published on 28/04/2015 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wir
published on 15/12/2014 00:00

Tenor I. Soweit die Klage nicht aufrechterhalten wurde, wird das Verfahren eingestellt. Hinsichtlich der positiven Beantwortung der Frage zur Art der baulichen Nutzung wird der Vorbescheid vom ... Juli 2013 aufgehoben. Im Übr
published on 05/06/2019 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo
published on 27/02/2014 00:00

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.06.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt
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