Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV | § 2a Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit

Wenn die Altersteilzeit mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell) vorzeitig endet und die insgesamt gezahlten Altersteilzeitbezüge geringer sind als die Besoldung, die nach der tatsächlichen Beschäftigung ohne Altersteilzeit zugestanden hätte, ist ein Ausgleich in Höhe des Unterschiedsbetrages zu gewähren. Dabei bleiben Zeiten ohne Dienstleistung in der Arbeitsphase, soweit sie insgesamt sechs Monate überschreiten, unberücksichtigt. Abweichendes Landesrecht bleibt unberührt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 80 AO 1977

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 80 AO 1977

§ 80 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 80 AO 1977 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung


(1) Bei Teilzeitbeschäftigung werden die Dienstbezüge und die Anwärterbezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Dies gilt nicht für Bezüge, die während eines Erholungsurlaubs gezahlt werden, soweit der Urlaubsanspruch in Höhe des uni

Referenzen - Urteile | § 80 AO 1977

Urteil einreichen

5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 80 AO 1977.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Aug. 2014 - 14 BV 12.1139

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 28. März 2012 wird der Bescheid der Beklagten vom 2. November 2010 in Form des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2011 insoweit aufgehoben, als die Za

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Jan. 2016 - 2 C 10/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Berechnung des Ausgleichsbetrags, den Beamte bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit im Blockmodell erhalten, wenn sie wä

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Okt. 2014 - 13 K 4404/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Sept. 2014 - 13 K 4659/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf G

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Sept. 2014 - 1 A 1637/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Verfügung des Vorstandes der Deutschen Post AG vom 15. Dezember 2009 über die Versetzung des Klägers in den Ruhestand nach Vollendung des 63. Lebensjahres sowie der diesbezügliche Widerspruchsbescheid