Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 98 Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung

(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 5 wird das Verfahren eingeleitet auf Antrag

1.
jeder natürlichen oder juristischen Person oder
2.
einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern,
die nach Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung oder der Rechtsverordnung geltend macht, durch die Allgemeinverbindlicherklärung oder die Rechtsverordnung oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.

(2) Für Verfahren nach § 2a Absatz 1 Nummer 5 ist das Landesarbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat oder die Rechtsverordnung erlassen hat.

(3) Für das Verfahren sind § 80 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3, §§ 81, 83 Absatz 1 und 2 bis 4, §§ 83a, 84 Satz 1 und 2, § 91 Absatz 2 und §§ 92 bis 96 entsprechend anzuwenden. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Absatz 4 und 5 entsprechend. In dem Verfahren ist die Behörde, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat oder die Rechtsverordnung erlassen hat, Beteiligte.

(4) Der rechtskräftige Beschluss über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung wirkt für und gegen jedermann. Rechtskräftige Beschlüsse von Gerichten für Arbeitssachen im Verfahren nach § 2a Absatz 1 Nummer 5 sind alsbald der obersten Arbeitsbehörde des Bundes in vollständiger Form abschriftlich zu übersenden oder elektronisch zu übermitteln. Soweit eine Allgemeinverbindlicherklärung oder eine Rechtsverordnung rechtskräftig als wirksam oder unwirksam festgestellt wird, ist die Entscheidungsformel durch die oberste Arbeitsbehörde des Bundes im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

(5) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 5 findet eine Wiederaufnahme des Verfahrens auch dann statt, wenn die Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung darauf beruht, dass ein Beteiligter absichtlich unrichtige Angaben oder Aussagen gemacht hat. § 581 der Zivilprozessordnung findet keine Anwendung.

(6) Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob eine Allgemeinverbindlicherklärung oder eine Rechtsverordnung wirksam ist und hat das Gericht ernsthafte Zweifel nichtverfassungsrechtlicher Art an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung oder der Rechtsverordnung, so hat das Gericht das Verfahren bis zur Erledigung des Beschlussverfahrens nach § 2a Absatz 1 Nummer 5 auszusetzen. Setzt ein Gericht für Arbeitssachen nach Satz 1 einen Rechtsstreit über den Leistungsanspruch einer gemeinsamen Einrichtung aus, hat das Gericht auf deren Antrag den Beklagten zur vorläufigen Leistung zu verpflichten. Die Anordnung unterbleibt, wenn das Gericht die Allgemeinverbindlicherklärung oder die Rechtsverordnung nach dem bisherigen Sach- und Streitstand für offensichtlich unwirksam hält oder der Beklagte glaubhaft macht, dass die vorläufige Leistungspflicht ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Auf die Entscheidung über die vorläufige Leistungspflicht finden die Vorschriften über die Aussetzung entsprechend Anwendung; die Entscheidung ist ein Vollstreckungstitel gemäß § 794 Absatz 1 Nummer 3 der Zivilprozessordnung. Auch außerhalb eines Beschwerdeverfahrens können die Parteien die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung über die vorläufige Leistungspflicht wegen veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände beantragen. Ergeht nach Aufnahme des Verfahrens eine Entscheidung, gilt § 717 der Zivilprozessordnung entsprechend. Im Falle des Satzes 1 sind die Parteien des Rechtsstreits auch im Beschlussverfahren nach § 2a Absatz 1 Nummer 5 antragsberechtigt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Arbeitsrecht: Bauwirtschaft – SokaSiG ist aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

18.03.2019

Das am 25.5.17 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe  vom 16.5.17 ist nach Auffassung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts  verfassungsgemäß - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 794 Weitere Vollstreckungstitel


(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vo

Zivilprozessordnung - ZPO | § 717 Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils


(1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) Wi

Zivilprozessordnung - ZPO | § 581 Besondere Voraussetzungen der Restitutionsklage


(1) In den Fällen des vorhergehenden Paragraphen Nummern 1 bis 5 findet die Restitutionsklage nur statt, wenn wegen der Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus andere
zitiert 10 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 92 Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz


(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Sa

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 83 Verfahren


(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. (1a) Der Vorsitzende kann den Beteiligten eine Frist für ihr Vorbringen

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheit

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 11 Prozessvertretung


(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevoll

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 80 Grundsatz


(1) Das Beschlußverfahren findet in den in § 2a bezeichneten Fällen Anwendung. (2) Für das Beschlussverfahren des ersten Rechtszugs gelten die für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs maßgebenden Vorschriften entsprechend, soweit sich aus d

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 81 Antrag


(1) Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet; der Antrag ist bei dem Arbeitsgericht schriftlich einzureichen oder bei seiner Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll anzubringen. (2) Der Antrag kann jederzeit in derselben Form zurückgenommen werde

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 83a Vergleich, Erledigung des Verfahrens


(1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des Güterichters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können, oder das Ver

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 84 Beschluß


Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluß ist schriftlich abzufassen. § 60 ist entsprechend anzuwenden.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 90 Verfahren


(1) Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Beschwerdegericht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeits

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 91 Entscheidung


(1) Über die Beschwerde entscheidet das Landesarbeitsgericht durch Beschluß. Eine Zurückverweisung ist nicht zulässig. § 84 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Der Beschluß nebst Gründen ist von den Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben und den Beteili

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

93 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 9) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 01.09.2015, Az.: 5 BV 18/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Grün

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 16. Feb. 2016 - 7 TaBV 34/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 17.06.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe Gründe: I. Die Beteiligten st

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 12. Dez. 2018 - 4 TaBV 19/18

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 28.08.2018, Az.: 2 BV 8/18, wird zurückgewiesen. Gründe Die Beteiligten streiten über die Be

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Dez. 2014 - 11 TaBV 50/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München, Az.: 17 BV 646/13, vom 08.07.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 20. Aug. 2014 - 2 TaBV 5/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Gründe Der Beschwerdeführer hat mit Schriftsatz seines anwaltlichen Vertreters vom 19.08.2014 die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 09.01.2014 - 6 BV 31/13 zurückgenommen. Daher war das Verfahren nach § 8

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 30. Apr. 2014 - 4 TaBV 7/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Gründe I. Die Beteiligten streiten über die Besetzung einer Einigungsstelle. Bei dem Antragsteller handelt es sich um den bei der Beteiligten zu 2) bestehenden Gesamtbetriebsrat, der sich aus den Vertretern von sieben an den

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 07.03.2017 - 2 BV 52/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 10 ABR 62/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 59., 60. und 61. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BV

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 60/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 722/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 695/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Sept. 2017 - 10 ABR 42/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015 - 4 BVL 1/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2015 - 16 Sa 459/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Apr. 2017 - 10 AZB 29/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2017 - 9 Sa 1171/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Apr. 2017 - 10 AZB 28/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. März 2017 - 1 AZB 55/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 5. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 2016 - 9 TaBV 240/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 ABR 43/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 7. bis 11., 16. bis 18. und 24. bis 26. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2015 - 3 BVL 5003/1

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 ABR 81/16 (F)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Anhörungsrügen der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 AZB 30/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Mai 2016 - 10 Ta 109/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 ABR 34/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 7., 14., 18. bis 25. und 27. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2015 - 4 BVL 5004/14 - und - 4

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 ABR 78/16 (F)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Anhörungsrügen der Beteiligten zu 5. und 8. gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - 10 ABR 48/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 8., 9., 11., 12., 13., 15., 16. und 17. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. August 2015 - 6 BVL

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - 10 ABR 33/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1. und 2., 9. bis 14., 19. und 21. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 - 2 BVL 5001/14,

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 02. Aug. 2016 - 1 TaBV 17/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 19.02.2016 - 1 BV 38 d/15 - wird zurückgewiesen. Gründe A. 1 Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle zum Gesu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Juli 2016 - 9 Sa 205/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.09.2015 – 1 Ca 1605/15 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Juli 2016 - 9 Sa 132/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 20.11.2015 – 2 Ca 2063/15 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Juli 2016 - 9 Sa 117/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.09.2015 – 2 Ca 1502/15 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Juli 2016 - 9 Sa 118/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.09.2015 – 2 Ca 1495/15 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Juli 2016 - 9 Sa 108/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.08.2015 – 2 Ca 1584/15 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Juli 2016 - 9 Sa 83/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 20.08.2015– 5 Ca 1370/15 – abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, bezogen auf das Kalenderjahr 2012 folgende Angaben zu machen -            Name, Rechtsform

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 22. Juli 2016 - 9 Sa 32/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 28.05.2015 – 5 Ca 2824/13 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. März 2016 - 5 AZR 337/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Mai 2015 - 14 Sa 100/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als zurzeit

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 18. März 2016 - 9 Sa 392/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.02.2015 – 1 Ca 2445/14- abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, 1.              an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Pro

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - 10 AZR 600/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Schlussurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - wird als unzulässig verworfen.

Arbeitsgericht Siegburg Urteil, 23. Okt. 2015 - 3 Ca 1022/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21. Januar 2013 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200,00 €  zuzüglich Zinsen in

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 10. Aug. 2015 - 7 TaBV 43/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2015

Tenor 1.      Bei der Arbeitgeberin wird im Betrieb E-B eine Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Verfahren zur Verteilung der Arbeitszeit, der Pausenzeiten, Personaleinsatzplanung“ eingesetzt. 2.       Zum Vorsitzenden der Einigungsstelle

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 07. Aug. 2015 - 13 TaBV 18/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 28.01.2015 – 3 BV 36/14 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe 2A. 3Die Beteiligten streiten darum, ob die Arbeitge

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 335/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2014 - 3 Sa 1412/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. November 2013 - 2 Sa 667/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Juni 2014 - 16 Sa 20/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass ein Zinsanspruch der

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - 10 AZB 109/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 2014 - 10 Sa 505/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - 10 AZB 110/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2014 - 10 Sa 675/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 17. Dez. 2014 - 5 Ta 378/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I.              Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16. September 2014 – 5 Ca 2824/13 – aufgehoben. II.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe: 2Di

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 17. Dez. 2014 - 5 Ta 404/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I.              Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 4. September 2014 – 5 Ca 1568/14 – aufgehoben. II.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e:

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Dez. 2014 - 3 TaBV 8/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 01.04.2014 - 2 BV 12/14 - wird zurückgewiesen. 2. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben. Grün

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 12. Nov. 2014 - 3 TaBV 5/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stralsund vom 12.05.2014 – 2 BV 10/13 – abgeändert. Die Anträge des Beteiligten zu 1 aus der Antragsschrift gerichtet auf die Einsetzung einer Einigungss

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 24. Okt. 2014 - 13 TaBV 94/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.03.2013 – 4 BV 29/12 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1 Gründe 2A. 3Die Beteiligten streiten um die ordnungsgemäße Einleit

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Sept. 2014 - 10 AZR 959/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 2013 - 18 Sa 230/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Sept. 2014 - 10 AZR 958/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 2013 - 18 Sa 229/13 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2014 - 9 TaBV 39/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 02.06.2014 Az.: 5 BV 58/14 wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Person des Vorsitzenden e

Referenzen

(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheiten aus dem...
(1) Das Beschlußverfahren findet in den in § 2a bezeichneten Fällen Anwendung. (2) Für das Beschlussverfahren des ersten Rechtszugs gelten die für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs maßgebenden Vorschriften entsprechend, soweit sich aus den §§ 81 bis...
(1) Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet; der Antrag ist bei dem Arbeitsgericht schriftlich einzureichen oder bei seiner Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll anzubringen. (2) Der Antrag kann jederzeit in derselben Form zurückgenommen werden. In diesem...
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. (1a) Der Vorsitzende kann den Beteiligten eine Frist für ihr Vorbringen setzen. Nach...
(1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des Güterichters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können, oder das Verfahren für...
Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluß ist schriftlich abzufassen. § 60 ist entsprechend anzuwenden.
(1) Über die Beschwerde entscheidet das Landesarbeitsgericht durch Beschluß. Eine Zurückverweisung ist nicht zulässig. § 84 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Der Beschluß nebst Gründen ist von den Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben und den Beteiligten...
(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten...
(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheiten aus dem...
(1) In den Fällen des vorhergehenden Paragraphen Nummern 1 bis 5 findet die Restitutionsklage nur statt, wenn wegen der Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als...
(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheiten aus dem...
(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem...
(1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) Wird ein für...
(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheiten aus dem...