Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 96a Sprungrechtsbeschwerde

(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Arbeitsgerichts kann unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar Rechtsbeschwerde eingelegt werden (Sprungrechtsbeschwerde), wenn die übrigen Beteiligten schriftlich zustimmen und wenn sie vom Arbeitsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache auf Antrag in dem verfahrensbeendenden Beschluß oder nachträglich durch gesonderten Beschluß zugelassen wird. Der Antrag ist innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefaßten Beschlusses schriftlich zu stellen. Die Zustimmung der übrigen Beteiligten ist, wenn die Sprungrechtsbeschwerde in dem verfahrensbeendenden Beschluß zugelassen ist, der Rechtsbeschwerdeschrift, andernfalls dem Antrag beizufügen.

(2) § 76 Abs. 2 Satz 2, 3, Abs. 3 bis 6 ist entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 76 Sprungrevision


(1) Gegen das Urteil eines Arbeitsgerichts kann unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision eingelegt werden (Sprungrevision), wenn der Gegner schriftlich zustimmt und wenn sie vom Arbeitsgericht auf Antrag im Urteil oder nachträgl

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Juni 2016 - 6 TaBV 20/16

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.12.2015 - Az.: 1 BV 138/15 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G R Ü N D E : 2I. 3Die Beteiligten streiten darüber, ob

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Aug. 2015 - 11 TaBV 42/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1.Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 18.06.2014 - 3 BV 228/13 - wird zurückgewiesen. 2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G R Ü N D E: 2I. 3Die Beteiligten streiten über das Best

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Aug. 2015 - 12 TaBV 37/15

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.01.2015 - 5 BV 250/ 14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G R Ü N D E: 2I. 3Die Beteiligten streiten über das Bestehen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. März 2015 - 9 TaBV 86/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor 1.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.11.2014, Az. 8 BV 167/14 abgeändert und die Arbeitgeberin verpflichtet, entsprechend der Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit vom 16.11.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Jan. 2015 - 9 TaBV 51/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor 1.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2014 - Az.: 14 BV 104/13 abgeändert und der Antrag zurückgewiesen. 2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Beteiligt

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2014 - 9 TaBV 39/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 02.06.2014 Az.: 5 BV 58/14 wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2I. 3Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Person des Vorsitzenden e

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Feb. 2014 - 12 TaBV 36/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1.Die Beschwerde der Beteiligten zu 1., 8., 9., 10., 13., 15., 18.-28, 30., 32.-35., 37., 39., 42., 44.-48., 50.-53., 55.-57., 59.-67., 69.-72., 75.-78., 80.-84., 86., 88., 91.-97., 99.-107. wird zurückgewiesen. 2.Die Beschwerde der Beteiligte

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Feb. 2014 - 9 TaBV 109/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor I.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.08.2013 - Az.: 12 BV 66/13 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1.Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es zu unterlassen, in der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Nov. 2012 - 6 P 4/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2012

Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht der Dienststelle hinsich

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. März 2012 - 7 ABR 67/10

bei uns veröffentlicht am 14.03.2012

Tenor Auf die Sprungrechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. September 2010 - 22 BV 294/09 - aufgehoben. Die Anträge des Schwerbeh

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 09. Feb. 2011 - 7 ABR 11/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2009 - 3 TaBV 32/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 27. Okt. 2010 - 7 ABR 85/09

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerden der Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Januar 2009 - 4 TaBV 8/08 - werden zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Gegen das Urteil eines Arbeitsgerichts kann unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision eingelegt werden (Sprungrevision), wenn der Gegner schriftlich zustimmt und wenn sie vom Arbeitsgericht auf Antrag im Urteil oder nachträglich durch...