Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit

In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.

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Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 101 Grundsatz


(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen können die Parteien des Tarifvertrags die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Sept. 2017 - 6 AZR 474/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Mai 2016 - 7 Sa 202/14 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

Arbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2016 - 13 Ca 4492/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor 1.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Altersfreizeit in Höhe von 9,6 Arbeitstagen für das Jahr 2016 zu gewähren. 2.Es wird festgestellt, dass dem Kläger ein Anspruch auf Altersfreizeit in Relation seiner Teilzeittätigkeit von 80 % pro

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Mai 2016 - 7 Sa 202/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 05.02.2014 – 5 Ca 1127/13 – wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.269,03 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 17.05.2013 aus 1

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Feb. 2016 - 1 ABR 5/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. November 2013 - 13 TaBV 778/13 - und - 13 TaBV 839/13 - insoweit a

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 14. Juli 2015 - 7 TaBV 25/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.03.2015 – 7 BV 82/14 – abgeändert und die Anträge des Betriebsrates abgewiesen. 1Gründe 2A. 3Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigun

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Aug. 2014 - 5 Sa 217/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 13. Februar 2014, Az. 6 Ca 307/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. Feb. 2014 - 1 ABR 76/12

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 5 TaBV 770/12 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Dez. 2011 - 2 Sa 478/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 11.07.2011 - 3 Ca 96/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 1.110,00 €

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 16. Aug. 2011 - 1 ABR 22/10

bei uns veröffentlicht am 16.08.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2. Dezember 2009 - 4 TaBV 61/07 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Sept. 2010 - 7 ABR 73/09

bei uns veröffentlicht am 08.09.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. November 2008 - 4 TaBV 298/07 - wird zurückgewiesen. Gründe 1 A. Die Beteiligten streiten über

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Aug. 2008 - 2 Sa 357/07

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 25.04.2007 - 1 Ca 8/07 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die Revision wir

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(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2. bürgerliche...