Abgabenordnung - AO 1977 | § 413 Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Aug. 2013 - 6 K 1314/12

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Nachdem mit Bescheiden vom 17. Februar 2012 zulasten der Klägerin Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide erlassen worden waren, beantragte

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Mai 2011 - VII B 195/10

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH; zudem betreibt er ein Einzelunternehmen. Wegen rückständiger