Abgabenordnung - AO 1977 | § 358 Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
Abgabenordnung - AO 1977 | § 358 Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Finanzbehörde hat zu prüfen, ob der Einspruch zulässig, insbesondere in der vorgeschriebenen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen.
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published on 27/10/2017 00:00
Tenor
1. Unter Änderung des Steueränderungsbescheids vom 8. Juni 2015 wird die Einkommensteuer 2013 auf 42.019 € herabgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu
published on 05/06/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Tatbestand
I. Der Kläger bezog auch für seinen Sohn A, geb. am 10. März 1990, Kindergeld. Laut der Ausbildungsbescheinigun
published on 10/12/2015 00:00
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Februar 2014 - 2 K 2957/12 - wird, soweit hierin der Bescheid der Beklagten vom 05.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.10.2012 teilweise aufgehoben wurde, geändert und die Kl
published on 26/08/2015 00:00
Tenor
Die Einspruchsentscheidung vom 18.08.2014 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
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