Abgabenordnung - AO 1977 | § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

Abgabenordnung - AO 1977 | § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.

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published on 17/10/2018 00:00

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016  10 K 10324/14 aufgehoben.
published on 15/04/2014 00:00

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Arrestanordnung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Antragstellerin vom 07.03.2014. 2 1. a) Die Antragstellerin hat seit Anfang 2007 ihrem Lebensgefährten, Herrn Dr. A (im Folgen
published on 01/03/2005 00:00

Tatbestand Die Klägerin, eine GmbH, betreibt - soweit ersichtlich - ein Unternehmen der Immobilienverwaltung. Im Jahre 2001 hat das damals zuständige Finanzamt Saarbrücken, Am Stadtgraben versucht, bei der K
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