Abgabenordnung - AO 1977 | § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes
Abgabenordnung - AO 1977 | § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.
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published on 17/10/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 10 K 10324/14 aufgehoben.
published on 15/04/2014 00:00
Tatbestand
1
I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Arrestanordnung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Antragstellerin vom 07.03.2014.
2
1. a) Die Antragstellerin hat seit Anfang 2007 ihrem Lebensgefährten, Herrn Dr. A (im Folgen
published on 01/03/2005 00:00
Tatbestand
Die Klägerin, eine GmbH, betreibt - soweit ersichtlich - ein Unternehmen der Immobilienverwaltung.
Im Jahre 2001 hat das damals zuständige Finanzamt Saarbrücken, Am Stadtgraben versucht, bei der K
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