Abgabenordnung - AO 1977 | § 297 Aussetzung der Verwertung

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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Die Vollstreckungsbehörde kann die Verwertung gepfändeter Sachen unter Anordnung von Zahlungsfristen zeitweilig aussetzen, wenn die alsbaldige Verwertung unbillig wäre.

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published on 06.04.2022 14:50

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolge die Corona-Soforthilfe ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen. Der Kläger begehrt im vorliegendem Rechtsstreit, zur
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Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolge die Corona-Soforthilfe ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen.

Der Kläger begehrt im vorliegendem Rechtsstreit, zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs, Corona-Soforthilfen iHv. 9.000 Euro. Infolge der Auswirkungen der Pandemie war es dem Kläger nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Die Corona-Soforthilfe wurde bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen. Dieses Konto war mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet. Mithin verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Kläger begehrte deshalb, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos. Das Finanzgericht Münster hat dem Antrag stattgegeben. Für den gerichtlichen Antrag besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Corona-Soforthilfe nicht von den zivilrechtlichen Pfändungsschutzregelungen erfasst wird. Ferner führte die Vollstreckung und die Aufrechterhaltung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu einem unangemessenen Nachteil für den Kläger.

published on 19.02.2014 00:00

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe 2I. 3Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vollstreckungsaufs
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