Abgabenordnung - AO 1977 | § 277 Vollstreckung
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Solange nicht über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung unanfechtbar entschieden ist, dürfen Vollstreckungsmaßnahmen nur soweit durchgeführt werden, als dies zur Sicherung des Anspruchs erforderlich ist.
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published on 12/06/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 288/00 Verkündet am: 12. Juni 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB
published on 21/07/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Streitig ist die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) zur Körperschaftsteuer nach Durch
published on 02/10/2018 00:00
Tenor
Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Februar 2017 15 K 1478/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 14/02/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1 Streitig ist, ob der Kläger seinen Antrag auf
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