Abgabenordnung - AO 1977 | § 27 Zuständigkeitsvereinbarung
Im Einvernehmen mit der Finanzbehörde, die nach den Vorschriften der Steuergesetze örtlich zuständig ist, kann eine andere Finanzbehörde die Besteuerung übernehmen, wenn die betroffene Person zustimmt. Eine der Finanzbehörden nach Satz 1 kann die betroffene Person auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Zustimmung zu erklären. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die betroffene Person nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Die betroffene Person ist auf die Wirkung seines Schweigens ausdrücklich hinzuweisen.
Referenzen - Gesetze
§ 27 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 27 AO 1977 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >KernbrStG | § 9 Zuständiges Hauptzollamt
Unbeschadet der Bestimmungen des § 27 der Abgabenordnung ist für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes das Hauptzollamt örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus die in den einzelnen Vorschriften jeweils bezeichnete Person ihr Unternehmen betreibt....
Referenzen - Urteile
14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 27 AO 1977.
Anzeigen >Finanzgericht München Urteil, 15. Feb. 2019 - 8 K 142/17
15.02.2019
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Tenor
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1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
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Gründe
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I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Lohnsteuer...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2002 - 5 StR 448/01
20.03.2002
Nachschlagewerk: ja
BGHSt : nein
Veröffentlichung: ja
StGB § 27; AO § 370 Abs. 1; § 41 Abs. 2; UStG § 15 Abs. 1
1. Wird durch Abschluß eines Scheinvertrages eine Gehaltszahlung
verschleiert, so kann darin Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung
..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2017 - 1 StR 606/16
25.04.2017
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
1 StR 606/16
vom
25. April 2017
in der Strafsache
gegen
wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
ECLI:DE:BGH:2017:250417U1STR606.16.0
Der 1. Strafsenat des...
Anzeigen >Finanzgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - 14 K 2326/15
17.11.2015
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Tatbestand
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I.
Der Kläger ist Unternehmer, der sein Unternehmen vom Bezirk des Beklagten (des Finanzamtes … – FA A) aus betreibt. Die Ehefrau des Klägers war bis zum 31. Dezember 2001 beim FA A beschäftigt.
Das FA A und das...