Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 8 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung

(1) Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten.

(2) Ist für das Wirksamwerden eines Rechtsgeschäfts eine Eintragung im Grundbuch, im Schiffsregister, im Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen erforderlich, so gilt das Rechtsgeschäft als vorgenommen, sobald die übrigen Voraussetzungen für das Wirksamwerden erfüllt sind, die Willenserklärung des Schuldners für ihn bindend geworden ist und der andere Teil den Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung gestellt hat. Ist der Antrag auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf die Rechtsänderung gestellt worden, so gilt Satz 1 mit der Maßgabe, daß dieser Antrag an die Stelle des Antrags auf Eintragung der Rechtsänderung tritt.

(3) Bei einer bedingten oder befristeten Rechtshandlung bleibt der Eintritt der Bedingung oder des Termins außer Betracht.

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - X ZR 140/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 140/10 Verkündet am: 19. Juli 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2012 - IX ZR 99/11

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 99/11 Verkündet am: 26. Januar 2012 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 1 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2007 - IX ZR 139/06

bei uns veröffentlicht am 26.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 139/06 Verkündet am: 26. April 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1147; ZPO § 867 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 37/06 Verkündet am: 19. Mai 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 400; ZPO §

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2009 - IX ZR 129/06

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 129/06 Verkündet am: 19. Mai 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - IX ZR 203/06

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 203/06 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 8 Abs. 2 Satz 2

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2010 - IX ZR 104/09

bei uns veröffentlicht am 11.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 104/09 Verkündet am: 11. März 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 1 Abs. 1, § 3 Z

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2010 - IX ZR 69/08

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 69/08 vom 27. April 2010 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp am 27. A

Finanzgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 14 K 2328/11

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Der Duldungsbescheid vom 4. September 2008 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2011 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kl

Finanzgericht München Urteil, 20. Juni 2016 - 2 K 1716/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit des vom Beklagten (dem ... -...-) gegenüber dem Kläger erlassenen Duldungsb

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2338/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Duldungsbescheide vom 2. Januar 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 28. August 2017 und die zugehörigen Leistungsgebote vom 8. Dezember 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2017, diese in

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2927/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids und eines d

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2018 - IX ZR 190/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 190/17 Verkündet am: 13. September 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 1 Abs. 1 De

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2018 - 5 K 239/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger zu Recht auf Grund des Duldungsbescheides vom 08.04.2014 wegen Steuerschuld

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. März 2015 - 24 K 535/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Der Duldungsbescheid der Beklagten vom 10. Januar 2013 wird insoweit aufgehoben, als die Klägerin verpflichtet wird, die Zwangsvollstreckung in das im Grundbuch von M.      , Bl., eingetragene Grundstück (M1.       , 51143 L.    ) zu dulden.Im

Finanzgericht Münster Urteil, 06. Juni 2014 - 14 K 687/10 AO

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Der an den Kläger zu 1) gerichtete Duldungsbescheid vom 16.07.2008 sowie der an den Kläger zu 2) gerichtete Duldungsbescheid vom 16.07.2008, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.01.2010, werden aufgehoben. Die Revision wird zug

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 27. Juni 2011 - 7 U 118/10

bei uns veröffentlicht am 27.06.2011

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 20. Mai 2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Juni 2007 - 5 U 18/07

bei uns veröffentlicht am 11.06.2007

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten Ziff. 1 und 2 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23.08.2006 - 21 O 111/05 - abgeändert und die Klage gegen die Beklagten Ziff.1 und Ziff.2 abgewiesen. 2. Die Berufung der Klägerin wird zurückge

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 18. Okt. 2006 - 19 U 5/06

bei uns veröffentlicht am 18.10.2006

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 07.12.2005 - Az.: 18 O 346/05 - wie folgt a b g e ä n d e r t : Der Beklagte wird verurteilt, wegen d

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 21. Jan. 2005 - 1 U 162/04

bei uns veröffentlicht am 21.01.2005

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts K. vom 05.08.2004 - 4 O 500/03 - wird zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Klägerin 3 % und der Beklagte 37 % zu tragen. 3. Das Urteil ist

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 14. Dez. 2004 - 4 U 639/03; 4 U 639/03 - 115

bei uns veröffentlicht am 14.12.2004

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.09.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 360/02) wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil ist vorläufi