Abgeordnetengesetz - AbgG | § 52 Ausführungsbestimmungen
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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Inhaltsverzeichnis
Der Ältestenrat erlässt Ausführungsbestimmungen über Inhalt und Umfang der im Zehnten und Elften Abschnitt vorgesehenen Pflichten.
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In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Bundestages verpflichtet, sich durch Rückfragen beim Präsidenten über den Inhalt seiner Pflichten nach diesen Verhaltensregeln zu vergewissern.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 19/09/2017 00:00
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie gegen die Bereitstellung staatlicher Mittel für politische Stiftungen und Bundestagsfraktionen und deren Verwendung gerich
published on 15/07/2015 00:00
Gründe
A.
1
Das gegen den Deutschen Bundestag gerichtete Organstreitverfahren betrifft die Frag
published on 24/02/2011 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird als unzulässig verworfen.
2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
Gründe
1
Antragsteller sind die Fraktion der NPD (Antragstellerin zu 1.) und die Abgeordneten dieser Fraktion, die in
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