Abgeordnetengesetz - AbgG | § 52 Ausführungsbestimmungen

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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Inhaltsverzeichnis

Der Ältestenrat erlässt Ausführungsbestimmungen über Inhalt und Umfang der im Zehnten und Elften Abschnitt vorgesehenen Pflichten.

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In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Bundestages verpflichtet, sich durch Rückfragen beim Präsidenten über den Inhalt seiner Pflichten nach diesen Verhaltensregeln zu vergewissern.
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published on 19/09/2017 00:00

Tenor Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie gegen die Bereitstellung staatlicher Mittel für politische Stiftungen und Bundestagsfraktionen und deren Verwendung gerich
published on 15/07/2015 00:00

Gründe A. 1 Das gegen den Deutschen Bundestag gerichtete Organstreitverfahren betrifft die Frag
published on 24/02/2011 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird als unzulässig verworfen. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei; Auslagen werden nicht erstattet. Gründe 1 Antragsteller sind die Fraktion der NPD (Antragstellerin zu 1.) und die Abgeordneten dieser Fraktion, die in
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