Abgeordnetengesetz - AbgG | § 50 Rückfrage

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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Inhaltsverzeichnis

In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Bundestages verpflichtet, sich durch Rückfragen beim Präsidenten über den Inhalt seiner Pflichten nach diesen Verhaltensregeln zu vergewissern.

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published on 03/12/2014 00:00

Tenor I. § 2 der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Aufwand und Zeitversäumnis der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder vom 24. Juli 2014 wird für unwirksam erklärt. Im Übrigen wird der Normenkontrollant
published on 19/09/2017 00:00

Tenor Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie gegen die Bereitstellung staatlicher Mittel für politische Stiftungen und Bundestagsfraktionen und deren Verwendung gerich
published on 03/05/2016 00:00

Gründe A. 1 Gegenstand des Organstreitverfahrens sind auf verschiedenen Normebenen angesiedelte
published on 15/07/2015 00:00

Gründe A. 1 Das gegen den Deutschen Bundestag gerichtete Organstreitverfahren betrifft die Frag
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