Unfallschadenregulierung: Treibstoff im Tank muss beim Totalschaden ersetzt werden

published on 11.12.2016 21:41
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Der Treibstoffinhalt ist beim Totalschaden zu ersetzen. Dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, den Treibstoff abzuzapfen und zu verkaufen.
Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Minden. Der Richter gab dabei den Tipp, dass ein Foto von der Tankuhranzeige im Schadengutachten als Nachweis für die Menge genügt.

Quelle: Amtsgericht Minden, Urteil vom 23.9.2016, (Az.: 19 C 30/16).

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published on 23.09.2016 00:00

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 63 Prozent
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Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 63 Prozent und die Beklagte zu 37 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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