Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in Wetzlar
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Strafrecht in Wetzlar, alphabetisch nach Namen.
- Rechtsgebiet
- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Dr.jur. Theodor Schäfer | Fachanwalt für Steuerrecht
- Rechtsanwalt Dr.jur. Walter Woeller | Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Jochen Hedderich | Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Rechtsanwalt Klaus Tschakert | Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwalt Michael Klingelhöfer | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Rüdiger Brenk | Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Thomas Karl Keul | Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Strafrecht in Wetzlar
- Rechtsanwalt Vassilios Bantis
- Rechtsanwälte Bender & Ruppel
- Klein Anne-Lore
- Rechtsanwalt Stefan Heßler
- Kanzlei Unützer / Wagner / Werding
- Leyser & Beretic, Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt Michael Klingelhöfer | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Kanzlei Am Siechhof
- Gärth-Martin Steuerberater Rechtsanwälte Notar | Wetzlar | Reichelsheim
- Wörner Schäfer Rückert Anwälte Notare
- Rechtsanwalt Hans-Dieter Trümper
- Rechtsanwalt Thomas Karl Keul | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Romanus Schlemm, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwaltskanzlei Dr. Woeller, Tschakert & Partner
- Rechtsanwälte Gennrich, Hilgers u. Tölg
- Hans-Jürgen Schupp
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Strafrecht in Wetzlar
Im Bereich Strafrecht in Wetzlar sind aktuell 7 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 16 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Wetzlar zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Braunfels, Aßlar, Hohenahr, Solms, Leun zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Wetzlar bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Im Strafverfahren leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (§§ 152, 160 StPO). Erstinstanzliches Gericht ist bei Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe das Amtsgericht (§ 24 Abs. 1 und 2 GVG: Strafrichter bis zwei Jahre, Schöffengericht bis vier Jahre). Bei schwereren Straftaten und Kapitaldelikten ist erstinstanzlich die Große Strafkammer oder das Schwurgericht beim Landgericht zuständig (§ 74 Abs. 1 und 2 GVG).
Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO) und zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO — u. a. bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft oder Verhandlung vor dem Landgericht) wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 141 StPO). Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Wetzlar (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
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Begriffe im Rechtslexikon
Häufige Rechtsfragen im Bereich Strafrecht
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Der Angeklagte kann gegen einen Strafbefehl gemäß § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach § 140 Abs. 1 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach § 140 Abs. 2 StPO wird ein Verteidiger auch bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung geboten erscheint.