Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in Mainz
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Strafrecht in Mainz, alphabetisch nach Namen.
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- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Alexander Schäfer
- Rechtsanwalt Dr. Alexander Dorn | Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Dr. jur. Klaus Wasserburg
- Rechtsanwalt Dr. jur. Otfried Pichler | Fachanwalt für Steuerrecht
- Rechtsanwalt Dr. Matthias Ermert
- Rechtsanwalt Florian Schmitt | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt JUDr. Peter Wadle | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Klaus Joachim Geiger | Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Niko Brill | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Reitz | Fachanwalt für Medizinrecht
- Rechtsanwalt Tarik Karabulut | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Tobias Schmidt LL.M. | Fachanwalt für Medizinrecht
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Strafrecht in Mainz
- Rechtsanwalt Dr. Klaus Wasserburg, Fachanwalt für Strafrecht
- Schäfer & Bremer Rechtsanwälte
- Rohwedder & Partner
- Dr. Lorentz & Kollegen
- Rechtsanwälte Blank und Lehmler in Mainz
- Kanzlei Koch Mainz
- Reitz, Reitz & Heinz
- Rechtsanwalt Bernhard Huhn
- Kanzlei Brill und Weiß Fachanwälte für Strafrecht in Mainz
- Klink & Schnatterer
- Rechtsanwalt Stefan Brandt
- Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater GbR
- Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wadle
- Rechtsanwalt Alessandro Foderà-Pierangeli
- Rechtsanwältin Heidrun Jakobs LL.M. | Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Knierim & Kollegen
- Rechtsanwälte Vatheuer | Wohlfeld | Kunert
- Rechtsanwältin Solveig Maria Curati
- Rechtsanwalt Mainz, Mannheim | Fromm-FMP
- Rechtsanwalt Sven Steinbach | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Christian Welter
- Keil & Sucher
- Rechtsanwalt Rainer Wolfgang Häusler
- Uwe Pel
- Rohwedder & Partner Rechtsanwälte
- Graffert Baur Kern Großmann Rechtsanwälte
- Kahl & Hill | RECHTSANWÄLTE
- Klaus Gunther Hollmann
- Rechtsanwältin Heike Schell
- rechtsanwalt daniel claßen
- Bernard Korn & Partner Rechtsanwälte und Fachanwälte in Mainz
- Hess Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt Tarik Karabulut | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Dr. jur. Tillmann Krach
- Rechtsanwalt Matthias Prinz
- Rhein-Main-Juristen | Rechtsanwälte Seeler. Sczepanski. Koeppel. | Mainz
- Rechtsanwalt Lutz Kramer
- Kern | Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte Busch & Burger
- Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt
- Rechtsanwalt Kubilay Senal
- Rechtsanwalt Joachim Thielen | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Gulden Röttger Rechtsanwälte
- Franta | Gelfort | Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte Schmitt, Haentjes & Geiger | Rechtsanwälte Schmitt, Haentjes & Geiger
- Karthein & Kollegen
- BKS Rechtsanwälte
- Rechtsgebiete von Busenthuer & Banten | Rechtsanwälte in Mainz
- RES Media
- Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
- Dorn Medizinrecht
- Rechtsanwalt Oliver Deibert | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Reiter Partnerschaft mbB | Steuerberater & Rechtsanwalt
- Rechtsanwälte Coerper aus Mainz
- Petrik & Kolb Rechtsanwälte
- Maurer | Kollegen
- Rechtsanwälte Arens, Kordel und Gerstmann
- Rechtsanwalts-Buerogemeinschaft Dr. Pichler, Ernst, Motzkus, Schell
- Rechtsanwälte Kerz Giese Hofmann
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Strafrecht in Mainz
Im Bereich Strafrecht in Mainz sind aktuell 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 60 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Mainz zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Nieder-Olm, Nierstein, Stadecken-Elsheim zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Mainz bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Im Strafverfahren leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (§§ 152, 160 StPO). Erstinstanzliches Gericht ist bei Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe das Amtsgericht (§ 24 Abs. 1 und 2 GVG: Strafrichter bis zwei Jahre, Schöffengericht bis vier Jahre). Bei schwereren Straftaten und Kapitaldelikten ist erstinstanzlich die Große Strafkammer oder das Schwurgericht beim Landgericht zuständig (§ 74 Abs. 1 und 2 GVG).
Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO) und zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO — u. a. bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft oder Verhandlung vor dem Landgericht) wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 141 StPO). Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Mainz (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
Weitere Orte im selben Gerichtsbezirk
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Strafrecht
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Der Angeklagte kann gegen einen Strafbefehl gemäß § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach § 140 Abs. 1 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach § 140 Abs. 2 StPO wird ein Verteidiger auch bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung geboten erscheint.