Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Mietrecht in Cham
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Mietrecht in Cham, alphabetisch nach Namen.
- Rechtsgebiet
- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Dr. Andreas Stangl | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Rechtsanwältin Martina Niemeier-Greiner | Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Mietrecht in Cham
Für Mietrecht in Cham sind die Einträge oben bei den einzelnen Anwältinnen und Anwälten erfasst; eine eigene Angabe auf Kanzleiebene liegt für dieses Tätigkeitsgebiet derzeit nicht vor.
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Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Mietrecht in Cham
Im Bereich Mietrecht in Cham sind aktuell 2 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit eigener Angabe oder Fachanwaltschaft erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Cham zuständig. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Cham bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis oder über das Bestehen eines solchen Verhältnisses ist sachlich ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG). Örtlich ausschließlich zuständig ist nach § 29a Abs. 1 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der gemietete Wohnraum befindet. Bei Gewerberaummiete greift ab 5.000,01 Euro Streitwert erstinstanzlich die Zuständigkeit des Landgerichts (§ 71 Abs. 1 GVG).
Typische Streitpunkte betreffen ordentliche und fristlose Kündigungen (§§ 543, 573 BGB), den Sozialwiderspruch des Mieters bis zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses (§ 574b Abs. 2 BGB), Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB), Mietminderung bei Sachmängeln (§ 536 BGB) sowie die zwölfmonatige Abrechnungs- und Einwendungsfrist bei Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB).
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Cham (Landes-Gerichtsorganisationsgesetz, Stand 19.08.2026)
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Mietrecht
Welches Gericht ist bei Wohnraummietstreitigkeiten zuständig?
Für Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse ist sachlich unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG). Örtlich ausschließlich zuständig ist nach § 29a Abs. 1 ZPO das Gericht, in dessen Bezirk sich die Mietwohnung befindet.
Bis wann muss der Vermieter über die Betriebskosten abrechnen?
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB jährlich abzurechnen; die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).