Gericht
Amtsgericht Cham
Kennung: ag-cham
Wofür ist das AG Cham zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Zum Bezirk gehören dreißig Gemeinden mit zusammen rund einhundertsiebentausend Einwohnern. Die größten sind Cham, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting.
Im Instanzenzug steht darüber das Oberlandesgericht Nürnberg.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Rechtsprechung
1 Entscheidung dieses Gerichts aus dem Jahr 2017 ist auf ra.de in deutscher Sprache abrufbar.
Anschrift und Kontakt
Kirchplatz 13
93413 Cham
Telefon 09971 990-0
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/cha/
Stammdaten
- Instanz
- Amtsgericht
Entscheidungen dieses Gerichts
Eine Auswahl von 1 aus 1 Entscheidungen dieses Gerichts — alphabetisch, nicht chronologisch (einen Endpunkt für „die neuesten“ gibt es nicht). Jede weitere über die Suche.
Entscheidungen nach Jahrgang
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Zuständig für
Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).
- arnschwang
- arrach
- Bad Kötzting
- blaibach
- Cham
- chamerau
- eschlkam
- furth-im-wald
- Gleißenberg
- grafenwiesen
- hohenwarth
- lam
- lohberg
- michelsneukirchen
- miltach
- pemfling
- poesing
- Roding
- roetz
- runding
- schoenthal
- stamsried
- traitsching
- treffelstein
- waffenbrunn
- walderbach
- Waldmünchen
- Weiding
- willmering
- zandt
Quelle: Landes-Gerichtsorganisationsgesetz, Stand 19.08.2026