Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Apr. 2007 - 4 Ws 119/07; 4 Ws 119/2007
Tenor
Die Sache wird an das Landgericht Tübingen z u r ü c k g e g e b e n .
Gründe
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Referenzen - Gesetze
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Apr. 2007 - 4 Ws 119/07; 4 Ws 119/2007 zitiert 7 §§.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 127 Entscheidungen
(1) Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ergehen ohne mündliche Verhandlung. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszuges; ist das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig, so ist das Gericht dieses Rechtszuges zuständig.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 124 Aufhebung der Bewilligung
(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;2. die Partei ab
Zivilprozessordnung - ZPO | § 114 Voraussetzungen
(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Re
Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 11 Rechtsbehelfe
(1) Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
(2) Kann gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Recht