BVERFG 1 BvR 1585/13

ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2017:rs20170109.1bvr158513
published on 09/01/2017 00:00
BVERFG 1 BvR 1585/13
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Gericht

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Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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published on 22/07/2016 00:00

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. Januar 2015 (3a C 256/14) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
published on 15/06/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. 3. Der Gegenstandswert wird auf 10.000.- € festgesetzt. Gründe I. 1 Die..
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