Arbeitsgericht Bonn Urteil, 25. Feb. 2015 - 2 Ca 2470/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2015:0225.2CA2470.14.00
published on 25/02/2015 00:00
Arbeitsgericht Bonn Urteil, 25. Feb. 2015 - 2 Ca 2470/14
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Gericht

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Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristung zum 30.09.2014 beendet ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über den 30.09.2014 hinaus fortbesteht.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den 30.09.2014 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Oberärztin weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 4. Streitwert 30.000,00 €


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published on 05/08/2015 00:00

Tenor 1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.02.2015 – 2 Ca 2470/14 – wird zurückgewiesen. 2.              Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3.              Die Revision wird zug
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Annotations

(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.

(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.

(1) Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurteilen.

(2) Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind diese im Zweifel verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre.

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.