Amtsgericht Köln Beschluss, 13. Juli 2015 - 110 AR 3/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0713.110AR3.15.00
published on 13/07/2015 00:00
Amtsgericht Köln Beschluss, 13. Juli 2015 - 110 AR 3/15
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Tenor

Die Erinnerung vom 15.12.2014 (AG Köln 33 AR 409/14 001 (512) gegen die Kostenrechnung vom 24.11.2014 (Kz. nicht bekannt) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.


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published on 24/01/2017 00:00

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Andernach vom 22.12.2016, Az: 11 AR 87/16, wird zurückgewiesen. Die weitere Beschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Be
published on 22/09/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 13.07.2015 (110 AR 3/15) wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Mit Schriftsatz vom 23.11.2014 begehrte die Beschwerdeführerin beim Amtsgericht Köln – Nachlassger
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