Rechtsgebiet
Scheidungsformular
Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.
Die „Online-Scheidung“ über ein Scheidungsformular ist eine moderne Methode, um eine einvernehmliche Trennung in die Wege zu leiten. Dogmatisch gibt es jedoch keine rein „digitale Scheidung“ per Mausklick; das Formular auf der Anwalts-Website dient rechtlich lediglich der Mandatsanbahnung.
Die Realität richtet sich streng nach dem FamFG. Gemäß § 114 FamFG herrscht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang für den Antragsteller. Durch das Formular beauftragt der Bürger den Anwalt formell, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Wenn sich die Ehegatten völlig einig sind (einvernehmliche Scheidung, § 1566 BGB) und nicht streiten, benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt, was die Kosten massiv reduziert.
Für die Scheidung ist ein Gerichtstermin vorgesehen, in dem das Gericht die Ehegatten anhören soll (§ 128 Abs. 1 FamFG). Nach § 128 Abs. 1 FamFG soll das Gericht das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Nur in extremen Ausnahmefällen (schwere Krankheit, Ausland) ist eine Video-Zuschaltung rechtlich zulässig.
Download des Formulars: pdf / doc 1. Scheidungsantrag Scheidungsantrag wird gestellt durch O Ehefrau O Ehemann 2. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Onlinescheidung“.
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