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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 18.10.2022

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Funktionsverlagerungsverordnung vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1680), die durch Artikel 24 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, außer Kraft.

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Ende des Gesetzes