Zum Inhalt springen
DVStBAmtlich · § 5 UrhG

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

Rechtsstand: 19.12.2025Fundstelle: BGBl I 1979, 1922Ausgefertigt: 12.11.1979

Gliederung

51 Vorschriften
  1. Erster TeilPrüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  2. Zweiter TeilBestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
  3. Dritter TeilAnerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
  4. Vierter TeilVerleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
  5. Sechster TeilBerufshaftpflichtversicherung