EinsatzWVGAmtlich · § 5 UrhG
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz
Rechtsstand: 27.02.2025Fundstelle: BGBl I 2007, 2861 (2962)Ausgefertigt: 12.12.2007
Gliederung
24 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
- Abschnitt 3Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
- Abschnitt 4Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
- Abschnitt 5Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
- Abschnitt 6Besondere Personengruppen
- Abschnitt 7Schlussvorschriften