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EinsatzWVGAmtlich · § 5 UrhG

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz

Rechtsstand: 27.02.2025Fundstelle: BGBl I 2007, 2861 (2962)Ausgefertigt: 12.12.2007

Gliederung

24 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
  2. Abschnitt 2Regelungen für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
  3. Abschnitt 3Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
  4. Abschnitt 4Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer
  5. Abschnitt 5Regelungen für Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
  6. Abschnitt 6Besondere Personengruppen
  7. Abschnitt 7Schlussvorschriften