Frau Simone Wiegand, Richterin am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Frau Simone Wiegand, Richterin am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Simone Wiegand (*23. Februar 1969) ist seit dem 1. Oktober 2019 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem VIII. Zivilsenat an, der sich schwerpunktmäßig mit Kaufrecht, Wohnraummietrecht und Leasingrecht befasst.

Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Ihre erste richterliche Station war das Amtsgericht Mannheim, von wo aus sie an das Landgericht Karlsruhe wechselte. Im Mai 2005 wurde sie dort zur Richterin am Landgericht ernannt. Es folgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe von Juli 2014 bis März 2015, die im Mai 2017 in eine Ernennung zur Richterin am OLG überging.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 wurde Simone Wiegand zur Richterin am Bundesgerichtshof berufen. Ihre Zuweisung zum VIII. Zivilsenat folgte dem Präsidiumsbeschluss vom 10. September 2019. Seit Juli 2021 ist sie zudem stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg, was ihre fachliche Breite auch im öffentlichen Recht unterstreicht.

Am Bundesgerichtshof wirkt Wiegand regelmäßig an Entscheidungen mit, die insbesondere das Wohnraummietrecht und Verbraucherschutzfragen betreffen. In Entscheidungen wie etwa VIII ZR 209/18 (zur Reichweite von Rückzahlungspflichten bei unwirksamen Klauseln über Schönheitsreparaturen) und VIII ZR 385/18 (zu Rückforderungsansprüchen bei Mängeln nach Fahrzeugkauf) war sie als Mitentscheiderin tätig. Diese Urteile stehen exemplarisch für die inhaltliche Tiefe und gesellschaftliche Relevanz der Arbeit im VIII. Zivilsenat.

Wiegands Entscheidungen zeichnen sich durch klare Argumentationsführung und sorgfältige dogmatische Herleitung aus. Auch wenn bislang keine eigenen Veröffentlichungen oder Vortragstätigkeiten bekannt sind, ist ihre kontinuierliche Mitwirkung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein prägendes Element ihres juristischen Profils.

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