Herr Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Herr Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Gerhard Pape (*2. Juni 1954 in Westerbrak, Niedersachsen) war von April 2008 bis Ende 2019 Richter am Bundesgerichtshof und gehörte dem IX. Zivilsenat an, der für Insolvenzrecht sowie Haftungsfragen gegen Rechtsanwälte und Steuerberater zuständig ist. Seine zwölf Jahre am BGH prägten die nationale Insolvenzgerichtsbarkeit maßgeblich.

Ursprünglich wollte Pape Medizin studieren, entschied sich nach einem kurzen Mathematik- und Physikstudium (ab 1976) für Jura an der Universität Göttingen. 1984 promovierte er dort mit einer Arbeit zur Systematik von § 60 KO (“Zur Systematik des Paragraphen 60 KO”) und trat im gleichen Jahr in den höheren Justizdienst ein .

Seine richterliche Laufbahn führte ihn 1987 zum Landgericht Göttingen und 1997 zum Oberlandesgericht Celle. Dort leitete er den 2. Senat für Familiensachen sowie den Senat für Landwirtschaftssachen. 2008 wurde er in den IX. Zivilsenat am BGH gewählt.

Als Insolvenzfachmann publizierte Pape konsequent: Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift ZInsO, Mitautor des NWB-Kommentars zur InsO (2013) sowie des Standardwerks Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus – Insolvenzrecht (2. Aufl. 2010), ergänzt um Beiträge zum Insolvenzvollstreckungsrecht und Sanierungsrecht. Seit 2016 ist er Honorarprofessor an der Universität Göttingen und lehrte regelmäßig auf einschlägigen Fachfortbildungen .

Im IX. Zivilsenat verfasste er zahlreiche bedeutende Urteile zu Insolvenzverfahren, Anfechtung und Berufshaftung, die in der Fachwelt als wegweisend gelten . Nach seinem altersbedingten Ausscheiden am 31. Dezember 2019 betonte die ZInsO seine überragenden Verdienste für die Insolvenzgerichtsbarkeit.

Prof. Pape hat als Richter, Publizist und Hochschullehrer das deutsche Insolvenzrecht entscheidend mitgeprägt. Seine praktische Gerichtserfahrung und wissenschaftliche Expertise haben nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch Generationen von Insolvenz-Expert:innen nachhaltig beeinflusst. Seine Beiträge bleiben in Gerichtssälen und Gesetzeskommentaren fest verankert – ein bleibendes Erbe im Zivilrecht.

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published on 14.02.2019 00:00

Berichtigt durch Beschluss vom 28.3.2019 Kirchgeßner, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND ENDURTEIL IX ZR 149/16 Verkündet am: 14. Februar 2019 Preuß Justizangestell
published on 09.06.2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 314/14 Verkündet am: 9. Juni 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 104, 119 Treff
published on 08.02.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 103/17 Verkündet am: 8. Februar 2018 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 335, 338,
published on 09.02.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 67/16 Verkündet am: 9. Februar 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

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