Herr Dr. Wolfgang Bär, Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Wolfgang Bär (*20. Mai 1960 in Bayreuth) ist seit dem 29. Juli 2015 Richter am Bundesgerichtshof. Ihm wurde der 1. Strafsenat zugewiesen, in dem er zudem als Ermittlungsrichter fungiert.

Nach seiner juristischen Ausbildung war Dr. Bär als Akademischer Rat an der Universität Bayreuth tätig. Im Jahr 1991 begann er seine Laufbahn im bayerischen Justizdienst: zuerst als Staatsanwalt und Richter am Amtsgericht Bayreuth, später übernahm er leitende Funktionen als Arbeitsgemeinschaftsleiter in Coburg und Bayreuth. 2005 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, gefolgt von der Leitung eines Referats zur Bekämpfung der Internetkriminalität und des Missbrauchs neuer Technologien im Justizministerium Münchens.

Am BGH beschäftigt sich Dr. Bär insbesondere mit digitalen Delikten und Wirtschaftsstrafrecht. Er gilt als ausgewiesener Experte für Internetkriminalität – ein Themenfeld, in dem er bereits in frühen Jahren maßgebliche Impulse setzte. Als Ermittlungsrichter ist er regelmäßig mit Fällen zuständig, die Staatsschutz, Terrorismus oder besondere Formen der Wirtschafts- und IT-Kriminalität betreffen.

Parallel zu seiner richterlichen Tätigkeit ist Dr. Bär in der akademischen Lehre aktiv: Seit dem Sommersemester 2017 lehrt er als Honorarprofessor an der Universität Jena mit Schwerpunkt Computer‑ und Internetstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Strafprozessrecht.Dr. Bär repräsentiert die Verbindung aus höchstrichterlicher Verantwortung und fachlicher Spezialisierung in einem hochrelevanten Rechtsfeld: der digitalen Kriminalität. Seine langjährige Praxis im Justizsystem, insbesondere in technologisch geprägten Strafbereichen, gepaart mit Lehre und Fortbildung, macht ihn zu einem prägenden Akteur in der Entwicklung moderner Strafrechtsprechung am BGH.

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