Herr Dr. Ulrich Herrmann, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Herr Dr. Ulrich Herrmann, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Ulrich Herrmann, geboren am 2. Juli 1960 in Bonn, ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und leitet den III. Zivilsenat. Dieser Senat ist unter anderem für das Staatshaftungsrecht, das Notarhaftungsrecht sowie das Stiftungsrecht zuständig.

Nach seinem Jurastudium und der Promotion mit dem Titel „Die Grundstruktur der Rechtshängigkeit“ begann Herrmann im Februar 1990 seine Laufbahn als Proberichter beim Landgericht Bonn und dem dortigen Amtsgericht. Im Juni 1991 wurde er an das damalige Bezirksgericht Frankfurt (Oder) abgeordnet, wo er neben der Rechtsprechung umfangreiche Verwaltungsaufgaben wahrnahm. 1993 folgte die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Nach weiteren Stationen, unter anderem als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) und als Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht, war er von 1999 bis 2003 im Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg tätig. Am 10. Dezember 2003 wurde Herrmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seit dem 4. August 2015 ist er Vorsitzender Richter des III. Zivilsenats. 

In seiner Funktion am BGH hat Herrmann an verschiedenen bedeutenden Entscheidungen mitgewirkt. So entschied der III. Zivilsenat unter seinem Vorsitz am 27. Januar 2022, dass Facebook in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben muss.Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof. Demnach müssen Nutzer dem Plattformbetreiber ihren wirklichen Namen mitteilen, dürfen nach außen aber ein Pseudonym nutzen. Diese Entscheidung betraf jedoch nur Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 registriert hatten. 

Darüber hinaus ist Herrmann seit Februar 2007 Beauftragter für EDV-Angelegenheiten beim Bundesgerichtshof. In dieser Rolle hat er sich unter anderem mit dem Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren befasst und hierzu Stellungnahmen abgegeben.

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

published on 22/01/2025 23:33

Dieses Urteil ist besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachleute im Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie Anleger und Insolvenzverwalter von Interesse. Es beleuchtet die Haftung von Steuerberatern bei berufstypischen Hand
published on 25/10/2024 22:35

Wiedereinsetzung, elektronischer Fristenkalender Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumniss
published on 25/10/2024 22:20

a) Ein Anlagevermittler genügt seiner Pflicht zur Information über die Bonität des Emittenten einer Kapitalanlage jedenfalls gegenüber einem geschäftserfahrenen Anlageinteressenten im Normalfall dadurch, dass er diesem eine i
published on 31/08/2024 12:36

a) Zur Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; hier: Tragfähigkeit von Indizien. b) Zur Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz.

Karlsruhe

Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
0721 159-2512