Herr Dr. Ulrich Herrmann, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Gericht
Dr. Ulrich Herrmann, geboren am 2. Juli 1960 in Bonn, ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und leitet den III. Zivilsenat. Dieser Senat ist unter anderem für das Staatshaftungsrecht, das Notarhaftungsrecht sowie das Stiftungsrecht zuständig.
Nach seinem Jurastudium und der Promotion mit dem Titel „Die Grundstruktur der Rechtshängigkeit“ begann Herrmann im Februar 1990 seine Laufbahn als Proberichter beim Landgericht Bonn und dem dortigen Amtsgericht. Im Juni 1991 wurde er an das damalige Bezirksgericht Frankfurt (Oder) abgeordnet, wo er neben der Rechtsprechung umfangreiche Verwaltungsaufgaben wahrnahm. 1993 folgte die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Nach weiteren Stationen, unter anderem als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) und als Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht, war er von 1999 bis 2003 im Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg tätig. Am 10. Dezember 2003 wurde Herrmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seit dem 4. August 2015 ist er Vorsitzender Richter des III. Zivilsenats.
In seiner Funktion am BGH hat Herrmann an verschiedenen bedeutenden Entscheidungen mitgewirkt. So entschied der III. Zivilsenat unter seinem Vorsitz am 27. Januar 2022, dass Facebook in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben muss.Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof. Demnach müssen Nutzer dem Plattformbetreiber ihren wirklichen Namen mitteilen, dürfen nach außen aber ein Pseudonym nutzen. Diese Entscheidung betraf jedoch nur Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 registriert hatten.
Darüber hinaus ist Herrmann seit Februar 2007 Beauftragter für EDV-Angelegenheiten beim Bundesgerichtshof. In dieser Rolle hat er sich unter anderem mit dem Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren befasst und hierzu Stellungnahmen abgegeben.

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