Herr Dr. Heinrich Schoppmeyer, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Gericht
Dr. Heinrich Schoppmeyer (*26. März 1966 in Witten) ist seit dem 20. November 2014 Richter am Bundesgerichtshof. Zunächst dem IV. Zivilsenat (Erbrecht und Versicherungsvertragsrecht) zugeordnet, wechselte er im September 2019 in den IX. Zivilsenat, der für Insolvenzrecht und Risikohaftung zuständig ist. Seit dem 9. Februar 2023 leitet er diesen Senat als Vorsitzender .
Nach dem zweiten Staatsexamen 1995 trat Schoppmeyer in den höheren Justizdienst Baden-Württembergs ein. Er war als Proberichter an Amts- und Landgerichten sowie in der Staatsanwaltschaft Konstanz tätig, bevor er 1997 bis 2001 im Justizministerium arbeitete. Während dieser Zeit promovierte er 2000 in Konstanz zur „juristischen Methode als Lebensaufgabe“ (biographisch aufgebaut auf Philipp Heck) – ein Buch, das in der Fachpresse als "hervorragend informiert" und "stilistisch überzeugend" gewürdigt wurde.
Von 2001 bis 2004 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, zunächst im IX. Senat, abgeordnet. 2006 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Karlsruhe ernannt und 2012 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Offenburg berufen.
Als Vorsitzender des IX. Zivilsenats hat Schoppmeyer seit 2023 entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Insolvenzrechts. Er trug nicht zuletzt zur Fortentwicklung mit dem Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung bei (4. Auflage 2019) und wurde 2021 Honorarprofessor an der Universität Heidelberg. Seine Beiträge etwa in der NZI („Rechtsmittel im internationalen Insolvenzrecht“, 2020) belegen seine wissenschaftliche Tiefe .
Darüber hinaus ist Schoppmeyer regelmäßig Redner auf Insolvenzrechtstagungen (z. B. AGIS-Woche 2025) und geprägt von internationaler Perspektive: Er hospitierte früher am britischen Court of Appeal bei Lord Justice Mance .
Dr. Schoppmeyer vereint berufliche Breite (Landgerichte, Wissenschaft, Verwaltung) mit akademischer Tiefe (Promotion, Lehrstuhl und Kommentare). Als Vorsitzender des IX. Zivilsenats steht er derzeit an der Spitze der Insolvenzrechtsprechung – sein Wirken wirkt weit über Karlsruhe hinaus in Gesetzesfortentwicklung, Lehre und internationale Justiz-Kooperation.
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