Zivilprozessordnung - ZPO | § 589 Zulässigkeitsprüfung
Zivilprozessordnung - ZPO | § 589 Zulässigkeitsprüfung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen.
(2) Die Tatsachen, die ergeben, dass die Klage vor Ablauf der Notfrist erhoben ist, sind glaubhaft zu machen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
30 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 18/08/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 10 K 1868/16
Beschluss
Stichwörter:
1. Grundsätzlich ist die Auslegung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines PKH-Verfahrens als erneuter Antra
published on 26/03/2019 00:00
Tenor
I. Der Wiederaufnahmeantrag wird verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Wiederaufnahmeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
published on 27/03/2019 00:00
Tenor
I. Der Wiederaufnahmeantrag wird verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens.
Gründe
Mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wendet sich der Kläger gegen den B
published on 27/02/2014 00:00
Tatbestand
Die 1957 geborene Klägerin begehrt die Fortführung eines Berufungsverfahrens.
Im ursprünglichen Berufungsverfahren am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) mit dem Aktenzeichen L 7 AS 264/07 begehrte die Klägerin höher
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.