Zivilprozessordnung - ZPO | § 221 Fristbeginn

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Der Lauf einer richterlichen Frist beginnt, sofern nicht bei ihrer Festsetzung ein anderes bestimmt wird, mit der Zustellung des Dokuments, in dem die Frist festgesetzt ist, und, wenn es einer solchen Zustellung nicht bedarf, mit der Verkündung der Frist.

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published on 19/11/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 215/19 vom 19. November 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2, § 544 Abs. 7 Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt,
published on 06/11/2018 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Entscheidung des Amtsgerichts -Familiengericht - Nürnberg zum Zugewinnausgleich mit Teilanerkenntnis- und Endbeschluss vom 14.8.2018 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antr
published on 14/03/2018 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin, die keine Ausweisdokumente vorl
published on 23/06/2014 00:00

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 30. Mai 2014 (2 Ca 1292/11) hinsichtlich der Ratenzahlungsanordnung aufgehoben. Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 9.
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