Zollverwaltungsgesetz - ZollVG | § 7 Nichtannahme der Zollanmeldung
Zollverwaltungsgesetz - ZollVG | § 7 Nichtannahme der Zollanmeldung
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Zollverwaltungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Unbeschadet des Zollkodex der Union und der sonstigen unionsrechtlichen Vorschriften lehnt die Zollstelle die Annahme der Zollanmeldung ab, wenn
- 1.
die Zollstelle sachlich nicht zuständig ist, - 2.
die Voraussetzungen für die beantragte Zollbehandlung nicht vorliegen oder - 3.
Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.
(2) Die Zollstelle kann die Annahme der Zollanmeldung ablehnen, wenn
- 1.
sie örtlich nicht zuständig ist, - 2.
die Regelungen über den Amtsplatz oder die Öffnungszeiten (§ 18) nicht beachtet worden sind.
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published on 19/11/2018 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
1Tatbestand:
2Am 09.02.2017 gestellte die Post beim Zollamt des Beklagten (ZA) ein an den Kläger adressiertes Einschreibepäckchen aus d
published on 05/12/2017 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen die Rücknahmen der Annahmen von fünf Zollanmeldungen.
2
Die Klägerin, ein Handelsunternehmen für Sport- und Jagdwaffen, unterhält seit 2005 eine Geschäftsverbindung mit der russischen Gesellschaft A (im
published on 01/03/2017 00:00
Tatbestand
A.
1
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf die Rücknahmen der Annahmen von fünf Zollanmeldungen.
2
Die Antragstellerin, ..., unterhält seit 200X eine Geschäftsverbindung mit der russischen Gese
published on 24/04/2014 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die Versagung der Überlassung einer Ware zum freien Verkehr.
2
Am 28.02.2013 gestellte die Deutsche Post AG in Vertretung des Empfängers, des Klägers, eine aus den USA kommende Sendung beim Beklagten,
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