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§ 41Amtlich · § 5 UrhG

Satzung

Zeitreise: 11.01.2026

Der Verwaltungsrat beschließt über die Satzung des Deutschen Weinfonds. Die Satzung bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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Ende des Gesetzes