Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 8 Zurücknahme der Beschwerde
Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 8 Zurücknahme der Beschwerde
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Wehrbeschwerdeordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Beschwerde kann jederzeit durch schriftliche oder mündliche Erklärung zurückgenommen werden. § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Erklärung ist gegenüber dem nächsten Disziplinarvorgesetzten oder der für die Entscheidung sonst zuständigen Stelle abzugeben. Diese Beschwerde ist dadurch erledigt.
(2) Die Pflicht des Vorgesetzten, im Rahmen seiner Dienstaufsicht Mängel abzustellen, bleibt bestehen.
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(1) Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat.
(2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich einzulegen. Wi
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published on 22/01/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg
Aktenzeichen: RN 5 K 13.1897
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 22.1.2015
5. Kammer
Sachgebiets-Nr: 460 99
Hauptpunkte:
Es besteht kein Anspruch auf Erteil
published on 20/05/2014 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt seine Zulassung zur Prüfung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten, über seinen Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden
published on 20/11/2013 00:00
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 22. Oktober 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 17. April 2013 rechtswidrig war.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahre
published on 28/02/2012 00:00
Tatbestand
Der Antragsteller ist Berufssoldat und begehrt die Aufhebung einer im Jahr 2008 erstellten, nach Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig gewordenen Beurteilung. Die Beurteilung müsse
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(1) Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat.
(2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich einzulegen. Wird sie...