Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 8 Zurücknahme der Beschwerde

(1) Die Beschwerde kann jederzeit durch schriftliche oder mündliche Erklärung zurückgenommen werden. § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Erklärung ist gegenüber dem nächsten Disziplinarvorgesetzten oder der für die Entscheidung sonst zuständigen Stelle abzugeben. Diese Beschwerde ist dadurch erledigt.

(2) Die Pflicht des Vorgesetzten, im Rahmen seiner Dienstaufsicht Mängel abzustellen, bleibt bestehen.

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Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 6 Frist und Form der Beschwerde


(1) Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich einzulegen. Wi

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Jan. 2015 - RN 5 K 13.1897

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 13.1897 Im Namen des Volkes Urteil vom 22.1.2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 460 99 Hauptpunkte: Es besteht kein Anspruch auf Erteil

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 20. Mai 2014 - 3 A 145/12

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt seine Zulassung zur Prüfung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten, über seinen Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 20. Nov. 2013 - 5 K 647/13.TR

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 22. Oktober 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 17. April 2013 rechtswidrig war. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Feb. 2012 - 1 WB 22/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Tatbestand Der Antragsteller ist Berufssoldat und begehrt die Aufhebung einer im Jahr 2008 erstellten, nach Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig gewordenen Beurteilung. Die Beurteilung müsse

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 04. Nov. 2011 - 3 A 163/10

bei uns veröffentlicht am 04.11.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. März 2010 - 1 K 1819/08 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. März 2007 - L 5 KA 1861/06

bei uns veröffentlicht am 07.03.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 31. Jan. 2006 - L 4 KA 18/05

bei uns veröffentlicht am 31.01.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 10. März 2004 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. März 2004 - 9 S 656/03

bei uns veröffentlicht am 09.03.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 06. März 2002 - 1 K 840/01 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens aus beiden Rechtszügen. Die Revision wi

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(1) Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich einzulegen. Wird sie...