Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 12 Beschwerdebescheid

(1) Über die Beschwerde wird schriftlich entschieden. Der Bescheid ist zu begründen. Er ist dem Beschwerdeführer nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung zuzustellen und auch dem Betroffenen (§ 4 Absatz 3 Satz 3) mitzuteilen. Soweit die Beschwerde zurückgewiesen wird, ist der Beschwerdeführer über den zulässigen Rechtsbehelf, die Stelle, bei der der Rechtsbehelf einzulegen ist, und die einzuhaltende Frist schriftlich zu belehren.

(2) Ist für die Entscheidung über die Beschwerde die Beurteilung einer Frage, über die in einem anderen Verfahren entschieden werden soll, von wesentlicher Bedeutung, kann das Beschwerdeverfahren bis zur Beendigung des anderen Verfahrens ausgesetzt werden, wenn dadurch keine unangemessene Verzögerung eintritt. Dem Beschwerdeführer ist die Aussetzung mitzuteilen. Soweit die Beschwerde durch den Ausgang des anderen Verfahrens nicht erledigt wird, ist sie weiter zu behandeln.

(3) Ist die Beschwerde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei einer Stelle eingegangen, bei der sie nach diesem Gesetz eingelegt werden kann, ist sie unter Hinweis auf diesen Mangel zurückzuweisen. Ihr ist trotzdem nachzugehen; soweit erforderlich, ist für Abhilfe zu sorgen.

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Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 4 Vermittlung und Aussprache


(1) Der Beschwerdeführer kann vor Einlegung der Beschwerde einen Vermittler anrufen, wenn er sich persönlich gekränkt fühlt und ihm ein gütlicher Ausgleich möglich erscheint. (2) Der Vermittler darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerh

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Jan. 2015 - RN 5 K 13.1897

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 13.1897 Im Namen des Volkes Urteil vom 22.1.2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 460 99 Hauptpunkte: Es besteht kein Anspruch auf Erteil

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. März 2017 - M 21 K 15.2485

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger stand von 1. April 1995 bis z

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Aug. 2017 - 1 WRB 1/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen verschiedene Äußerungen, Handlungen und Maßnahmen seines Hörsaalleiters im Maatenlehrgang, die er als fürsorgepflichtwid

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. März 2017 - 1 WB 5/17

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller beanstandet die Art der Bearbeitung und die Zurückweisung eines Rechtsbehelfs durch das Bundesministerium der Verteidigung.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Feb. 2016 - 1 WB 6/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Versetzungsantrag. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 1 WB 23/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt Entscheidungen über seine Bewerbung auf den Dienstposten eines Schwarmführers des Militärfachlichen Dienstes (A 13g) und über sein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Juli 2015 - 1 WB 64/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt, ihm in Ergänzung eines Beschwerdebescheids des Befehlshabers des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Apr. 2015 - 2 B 10/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Nov. 2014 - 1 WB 61/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass er in der Auswahlkonferenz zum Bataillonskommandeur nicht als Bataillonskommandeur ausgewählt wurde.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 04. Juni 2014 - 17 K 534/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 20. Mai 2014 - 3 A 145/12

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt seine Zulassung zur Prüfung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten, über seinen Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - 3 Bf 262/10

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. Oktober 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Hinsichtl

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 20. Nov. 2013 - 5 K 647/13.TR

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 22. Oktober 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 17. April 2013 rechtswidrig war. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Feb. 2012 - 1 WB 22/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Tatbestand Der Antragsteller ist Berufssoldat und begehrt die Aufhebung einer im Jahr 2008 erstellten, nach Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig gewordenen Beurteilung. Die Beurteilung müsse

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2011 - 1 WB 48/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

Tatbestand Die Antragstellerin ist Soldatin auf Zeit im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers. Ihren Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes lehnte die Stammdien

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Jan. 2011 - 4 AZR 340/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2009 - 3 Sa 710/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2010 - 2 WDB 3/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 Der Beschwerdeführer ist Berufssoldat. 2 Er wurde zur

Referenzen

(1) Der Beschwerdeführer kann vor Einlegung der Beschwerde einen Vermittler anrufen, wenn er sich persönlich gekränkt fühlt und ihm ein gütlicher Ausgleich möglich erscheint. (2) Der Vermittler darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb einer...