Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 14a Anhörungsverfahren

Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben:

1.
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten.
2.
Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, so kann im Regelfall von der Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundeswasserstraßengesetz - WaStrG | § 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung


(1) Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Die Planfeststellungsbehörde hat dem Träger des Vorhabens Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen auch
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 73 Anhörungsverfahren


(1) Der Träger des Vorhabens hat den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundst

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit


(1) Die zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei sollen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkann

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 7 A 1/15, 7 A 1/15 (7 A 20/11)

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne von § 3 Abs. 1 UmwRG. Er wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2014 - 1 MR 2/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Der Antrag der Kläger, den Planfeststellungsbeschluss vom 04. Dezember 2013 durch eine Zwischenverfügung („Hängebeschluss“) außer Vollzug zu setzen, wird abgelehnt. Die Kläger zu 1. und 2. und die Kläger zu 3. und 4. tragen die Kosten de

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2013 - 2 K 98/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 10.04.2012 für den Ausbau der Eisenbahnunterführung Ernst-Reuter-Allee im Stadtgebiet der Beklagten.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Mai 2011 - 7 A 9/09

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd vom 21. September 2009 für den Ausbau der Fahrrinne de

Referenzen

(1) Der Träger des Vorhabens hat den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und...
(1) Die zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei sollen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte...
(1) Der Träger des Vorhabens hat den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und...
(1) Die zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei sollen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte...