Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken - WasKwV | § 1 Steuerbegünstigte Unternehmen

Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken - WasKwV | § 1 Steuerbegünstigte Unternehmen
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Unternehmen, die elektrische Arbeit durch Wasserkräfte erzeugen, werden nach Maßgabe dieser Verordnung steuerlich begünstigt.

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published on 24/01/2011 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist, ob die steuerliche Begünstigung nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die steuerlic
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