Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 7 Vollzugsbehörden

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(1) Ein Verwaltungsakt wird von der Behörde vollzogen, die ihn erlassen hat; sie vollzieht auch Beschwerdeentscheidungen.

(2) Die Behörde der unteren Verwaltungsstufe kann für den Einzelfall oder allgemein mit dem Vollzug beauftragt werden.

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(1) Mit Zwangsmitteln können durchgesetzt werden: 1. Verwaltungsakte der Flurbereinigungsbehörde, der oberen Flurbereinigungsbehörde, der Teilnehmergemeinschaft und des Verbandes (§§ 26a und 26e);2. in eine Verhandlungsniederschrift dieser Behörden,
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published on 14/11/2016 00:00

Tenor 1.Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 480,25 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3„die Zwangsvollstreckung aus dem Zweitwohnungssteue
published on 25/05/2016 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Heranziehung zu Vollstreckungskosten. 2 Der Kläger ist Handwerker und war bei der Beklagten, der C., in der Vergangenheit jeweils Mitglied gewesen. 3 Mit bestandskräftigem Bescheid
published on 29/02/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin F.          aus L.     wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verf
published on 15/01/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrensmit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. 2.              Der Streitwert wird auf 388,83 € festgesetzt. 1Der vom Antra
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