Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 2 Vollstreckungsschuldner

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(1) Als Vollstreckungsschuldner kann in Anspruch genommen werden,

a)
wer eine Leistung als Selbstschuldner schuldet;
b)
wer für die Leistung, die ein anderer schuldet, persönlich haftet.

(2) Wer zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet ist, wird dem Vollstreckungsschuldner gleichgestellt, soweit die Duldungspflicht reicht.

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(1) In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Maßnahmen zur Durchführung einer gemeinsamen Marktorganisation ist der Finanzrechtsweg gegeben, soweit eine Bundesfinanzbehörde für die Maßnahme zuständig ist. Er ist auch gegeben bei Entscheidungen d
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published on 29.01.2019 00:00

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand
published on 11.07.2018 00:00

Gründe 1 Der Antrag der Antragstellerin, 2 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 22. Mai 2018 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 11. Dezember 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom
published on 15.11.2016 00:00

Gründe 1 Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 2 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 06. Juli 2016 (Az: 208/II.Ers.V.) in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Antragsgegnerin vom 25. Oktob
published on 29.01.2016 00:00

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 62.600 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 31. Der geltend gemachte Verfah
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